Rückforderung der Familienkasse
Hallo.
Ich habe letztes Jahr im April 2009 von der Familienkasse einen Kinderbonus bekommen. Dabei wurde mir zu viel Geld überwiesen. Jetzt, 17 Monate später fordert die Familienkasse das Geld zurück. Muss ich das Geld zurückzahlen? Was passiert, wenn ich das nicht kann.
In der freien Wirtschaft wäre die Forderung verjährt, wenn sie von einer Firma käme. Aber wie ist das bei einer Behörde?
mfg Friedel
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Antwort 1 von KJG17 vom 04.09.2022, 12:38 Options
Hallo Friedel,
das hat nichts mit Verjährungsfristen zu tun. Die Festsetzungsfrist für Zahlungen der Familienkasse beträgt 4 Jahre, innerhalb dieser Frist kann jederzeit eine Neufestsetzung erfolgen.
Wenn dir eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist beantrage eine Stundung und Vereinbarung einer Ratenzahlung bei der Familienkassen.
Gruß
Kalle
Antwort 2 von Friedel vom 04.09.2022, 15:08 Options
Der Kinderbonus war eine einmalige Zahlung, die im April 2009 im Rahmen des Konjunkturpakt 2 gezahlt wurde. Ich erwarte daher keine weiteren Kinderboni. Was soll da also noch festgesetzt werden?
Antwort 3 von Lutz1965 vom 04.09.2022, 15:08 Options
Zitat:
Ich habe letztes Jahr im April 2009 von der Familienkasse einen Kinderbonus bekommen. Dabei wurde mir zu viel Geld überwiesen. Jetzt, 17 Monate später fordert die Familienkasse das Geld zurück. Muss ich das Geld zurückzahlen? Was passiert, wenn ich das nicht kann.
Hattes Du denn damals Anrecht auf Kinderbonus... Scheint so, sonst hätten die es ja nicht gezahlt.
Welche Begründung schreiben sie denn, warum sie es jetzt zurückfordern ?
Wenn es zu Unrecht ausgezahlt ist, dann dürfen sie es auch zurückfordern...was sie auch tun werden... mit allen Mitteln.
Wenn Du die Summe nicht aufeinmal zurückzahlen kannst, dann das gleich bei den melden...die bieten Dir dann eine Ratenzahlung an.
Antwort 4 von Merlin59 vom 04.09.2022, 16:20 Options
Wenn der Staat etwas von dir fordert, hast du keine Chance, da drum herum zu kommen.
[ Sarkasmusmodus ]Es sei denn, du kannst folgendes nachweisen:
a) einen Migrantenhintergrund
b) ein mind. 7-stelliges Jahreseinkommen
[ /Sarkasmusmodus ]
Antwort 5 von tonimungo vom 04.09.2022, 19:00 Options
Antwort 6 von kasse vom 04.09.2022, 19:40 Options
wie kann man eigentlich auf die idee kommen das man das geld behalten darf, wenn man wohl wissend zuviel bekommt.
im nächsen jahr passiert deinem steuerbeamten bei der lohnsteuerabrechnung ein lapsus und statt 150 bekommst du 1500 euro
und, freuste dich da auch wieder?
freunde, gehts noch
leuten wie dir kann man ja schon vorsatz unterstellen.
bei mir gebe es da noch 100 euro strafe oder ersatzweise knast ;-)
Antwort 7 von Merlin59 vom 04.09.2022, 20:33 Options
Ja nee, is' klar, "kasse".
Du würdest natürlich Tante Angie jeden einzelnen Cent hinterhertragen ...
Antwort 8 von Gurrrr vom 04.09.2022, 21:09 Options
Zitat:
Ja nee, is' klar :))
Hallo Merlin!Friedel schrieb doch selbst:
Dabei wurde mir zu viel Geld überwiesenZu viel interpretiere ich als unberechtigt erhalten...
Apropos "UNBERECHTIGT": Habe letzte Woche 30 EUR abdrücken müssen, wegen Missachtung der Gurtpflicht.
Ja nee, is' klar, Telefonieren während der Fahrt, zu schnell sein etc. hätte ich ja noch akzeptiert...
Auch wenn ein Mitfahrer nicht angeschnallt gewesen wäre - keine Frage
Aber mit dem RUNDUMSORGENPAKET namens Airback ist es ein Witz !!!
Aber wozu Gesetze ändern, wenn sich damit Geld verdienen lässt
PS: Ich bin froh, dass ich kein Bulle bin,
und dass ich keine unrechtmässige Kohle erhalten habe.
So wie Friedel :))
Antwort 9 von dooferkassierer vom 04.09.2022, 21:14 Options
friedöl, Du wohnt zur Miete? Hypotetisch: Du zahlst deinem Vermieter versehentlich zu viel Miete. Möchtest Du die zu viel gezahlte Miete wiederhaben?
Manchmal vermisst man bei manchem Mitglied hier das letzte bisschen Gehirn welches in einer Gesellschaft normalerweise vonnöten sein sollte.
Um es anders zu formulieren: das von dir zu viel einbehaltene Geld fehlt irgendwo einer anderen Familie. Was denkst du wer diese Differenz ausgleichen wird?
Antwort 10 von kasse vom 04.09.2022, 21:16 Options
ja ja merlin,
du siehst ja wie sowas endet.
und wenn ich dann noch so was lese,
Zitat:
Was passiert, wenn ich das nicht kann.
da wird er wohl das nokia wieder verkaufen müssen ;-)
eigentlich müsste man ihn anzeigen, in gewisserweise beklaut er uns damit alle
Antwort 11 von gresti vom 04.09.2022, 22:11 Options
Hallo Friedel,
der "Kinderbonus" beträgt nach meinem Wissen 100 Euro für jedes
Kind.
Die Zahlung erfolgt wohl ohne vorherigen Antrag gemeinsam mit
dem Kindergeld.
Jedoch werden die Zahlungen aber bei der
Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den
Kinderfreibeträgen verrechnet.
Ich sehe daraus folgendes:Wenn bei dir eine Zahlung von 200 Euro eingegangen ist, kann man
wohl von einen "übersehen" ausgehen.
bei einer Zahlung von über 500 Euro sehe ich da kein "Übersehen"
mehr.
an deiner Stelle würde ich den Rat von KJG17 befolgen:
Zitat:
Wenn dir eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist
beantrage eine Stundung und Vereinbarung einer Ratenzahlung bei
der Familienkassen.
viel Erfolg dabei und berichte uns von dem Ergebnis wenn du magst
lg - gresti
@Gurrrr
Offtopic aber Aufreger
Zitat:
Apropos "UNBERECHTIGT": Habe letzte Woche 30 EUR abdrücken müssen, wegen Missachtung der Gurtpflicht.
[...]
Aber mit dem RUNDUMSORGENPAKET namens Airback ist es ein Witz !!!
30 € sind dafür noch viel zu wenig, vor allem für Leute wie Dich. Denkst Du ernsthaft, dass ein Airbag den Gurt ersetzt? Der Gurt hält dich mehr oder weniger am Platz, so dass du nicht hin und her schleuderst. Dann kannst Du auch den Wagen noch steuern und die Pedale erreichen. Ein Airbag macht das nicht, der verhindert nur, dass du ins Lenkrad oder den Asphalt beisst.
Wenn Du mal eine Vollbremsung machen oder auch nur etwas stärker bremsen musst, dabei nach vorne rutschst (weil Du keinen Gurt benutzt) und versehentlich auf das Gaspedal kommst und statt zu bremsen beschleunigst, dann bete, dass ich nicht vor dir fahre.
Zitat:
Aber wozu Gesetze ändern, wenn sich damit Geld verdienen lässt
Manche Gesetze beinhalten einfach auch Vorgehensweisen, die für die meisten Leute selbstverständlich sind und nur deshalb als Gesetz verfasst werden, weil es einfach Minderbemittelte gibt, denen man gewisse Verhaltensweisen eben nur gegen Gebühr verdeutlichen kann. "Bei einem Unfall komme ich doch viel schneller aus dem Auto wenn ich nicht angschnallt bin..." ohne Worte...
Antwort 13 von sutadur vom 05.09.2022, 14:25 Options
Zitat:
"Bei einem Unfall komme ich doch viel schneller aus dem Auto wenn ich nicht angschnallt bin..." ohne Worte...
Nun ja ... auszuschließen ist das nicht. Aber was soll's, diese Diskussion trägt zum eigentlichen Thema auch nicht bei ... :o)
Antwort 14 von KJG17 vom 05.09.2022, 14:52 Options
Auch OT:
Es könnte ja passieren dass im Zuge der s.g. Gesundheitsreform die aus der Nichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen resultierenden Behandlungskosten nicht mehr beitragserhöhend der 'Solidargemeinschaft' der gesetzlich Krankenversicherten belastet werden dürfen, sondern von dem Ignoranten grundsätzlich auf Heller und Pfennig selbst zu tragen sind. Bei den privaten Versicherern ist das schon lange so üblich, oder man befreit sich durch entsprechend höhere Beiträge von diesem Risiko.
Warum soll ich eigentlich dafür zahlen, dass andere Leute meinen sich im Auto anzuschnallen sei ihre ganz persönliche Angelegenheit?
Gruß
Kalle
still offtopic:
ich war mal Ersthelfer bzw einziger Helfer bei einem Unfall, der sich ca 100 Meter vor mir ereignet hat. Dabei ist das mir entgegenkommende Auto auf relativ gerade aber unbeleuchteter Landstrasse abgekommen und den ca 1,5 m tiefen Abhang neben der Strasse heruntergeflogen. Der Wagen hat sich min. 2 Mal überschlagen. Als ich zum Auto kam, habe ich den betrunkenen, nicht ageschnallten Fahrer mit dem linken Bein im Fahrer-Fussraum, dem rechten Bein im Beifahrer-Fussraum, den Oberkörper zwischen den beiden Vordersitzen, dem Kopf knapp auf der Rückbank und dem rechten Armen rechts unten im hinteren Fussraum und dem linken Arm links auf der Rückbank vorgefunden (immerhin noch alles in einem Stück). Der ist da nicht von alleine rausgekommen und er war so verdreht, dass ich ihn lieber auch nicht bewegen wollte. Das habe ich dem Notarzt überlassen.
Und wenn man mit dem Kopf in der Frontscheibe steckt, dann kommt man sicher auch nicht so schnell aus dem Auto raus...
Antwort 16 von ersthelfer vom 05.09.2022, 21:04 Options
wenn euch die brüder grimm noch kennengelernt hätten, wären sie bestimmt keine märchenerzähler geworden.
was ihr so von euch gebt würde ja ganze bibliotheken füllen wenn man das mal als gesammelte werke druckt.
aber so lange wir was zum schmunzeln haben, macht nur weiter so
eure schreckenszenarien sind gar nix gegen das was
Stablerfahrer Klaus erfahren musste
Antwort 17 von Roxysoft vom 05.09.2022, 21:18 Options
Hi Friedel,
vielleicht hilft Dir
dies hier weiter.
Zumindest kannst Du versuchen, Dich auf das Vertrauen in die Richtigkeit des Verwaltungsaktes zu berufen. Es sei denn, Du konntest vorher einschätzen, dass ein Berechnungsfehler vorlag. Dann solltest Du den überzahlten Betrag (evtl. in Raten) zurückzahlen.
Gruß Rox
@ersthelfer:
Du kannst dir wohl nicht vorstellen, dass so etwas tatsächlich passiert? Ich könnte dir noch zahlreiche weitere Beispiele liefern, alle aus eigener Erfahrung bzw. Beobachtung. Mit "Märchen erzählen" hat das jedenfalls nichts zu tun.
Manche Leute sind eben unglaublich beschränkt oder verzweifelt und somit unberechenbar.
Antwort 19 von Claudielein vom 23.09.2022, 20:24 Options
Hallo Zusammen,
ich hab da mal eine frage.
Ich habe meinem Vermieter irrtümlich zuviel Kaution überwiesen.
Jetzt wo ich wieder ausziehen will, meint er er würde es mir nicht zurück überweisen, da er glaubt das Schäden in meiner Wohnung sind und er diese mit diesem Geld bezahlen will.
Darf er das überhaupt?
Wäre froh über ein wenig hilfe
Antwort 20 von KJG17 vom 23.09.2022, 20:57 Options
Hallo,
erst einmal vorab: Oberhalb der Auflistung der aktuellen Artikel steht groß und deutlich "Ich möchte eine Frage im Forum stellen", benutze künftig bitte diese Funktion und hänge dich nicht an einen fremden Thread an nur weil in diesem zufällig auch von einer Rückzahlung die Rede ist.
Obwohl man in der 'Plauderecke' über jedes Thema reden kann wäre es in deinem Fall besser, wenn du dich auf einer auf Mietrecht spezialisierten Website informierst. Deine Frage ist nämlich nicht mit JA oder NEIN oder ein paar wenigen Sätzen zu beantworten und einige Antworten könnten auch nur unter bestimmten Bedingungen korrekt sein, die bei dir aber eventuell nicht zutreffen.
Eine erste Information findest du z.B. unter diesem Link ->
Rückzahlung der Mietkaution und auf dieser Seite wirst du auch noch weitere Informationen im Zusammenhang mit deiner Frage finden.
Grundsätzlich würde ich dir raten alle irgendwie vorhandenen Schäden nach dem Räumen der Wohnung mit einer Kamera festzuhalten und auf einem Übergabeprotokoll zu bestehen, in welchem die vermeintlich zu deinen Lasten zu behebenden Schäden konkret benannt sind. Ein Zeuge bei der Übergabe kann dabei auch nicht schaden.
Gruß
Kalle