Der BITKOM hat sich über die Aufhebung eines Gerichtsurteils, wonach pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind, enttäuscht gezeigt. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2007 ist gestern vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Ausschlaggebend waren dabei formale Gründe: Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Gegenstand des Verfahrens waren Forderungen nach Urheberrechtsabgaben für die Jahre 2001 bis 2007. Für die Wirtschaft ist das Urteil ein unerwarteter Rückschlag. Es geht um 10 bis 300 Euro Abgabe für jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.| [Kommentar schreiben] |
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Mickey 04.02.2010 - 3430 Hits -
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paedda1 08.11.2009 - 133729 Hits - 16 Antworten
Listen mit CSS in IE, Firefox und Opera gleich ausrichten.
derpfleger 03.10.2007 - 2297 Hits -
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