Twitter: Einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Verlinkung Options
von
Mickey vom
11.05.2022 - 444 Hits -

Twitter: Einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger VerlinkungDas LG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.04.2010 (Az: 3-08 O 46/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-User ausgestellt. Grund hierfür waren in Twitter-Nachrichten verlinkte, aus Foren stammende unwahre Tatsachenbehauptungen gegen ein Unternehmen, welche von einem ehemaligen Vertragspartner dieses verlinkt wurden.
Das betroffene Unternehmen beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den „Twitterer“ mit dem Ziel eine Unterlassung zu erwirken. Diesem Ersuchen gab das LG Frankfurt statt. Als Begründung gaben die Richter an, dass der Twitter-User sich die Inhalte der Foren durch die Verlinkung bei Twitter zu Eigen machte. Dies führt nach Ansicht des LG zu einer Haftung des Twitter-Users für die unwahren und irreführenden sowie geschäftsschädigenden Behauptungen des dritten, der die Beiträge in den besagten Foren verbreitet hatte.
Die sich aus diesem Urteil ergebende Frage lautet vorrangig, ob das Posten eines Links bei Twitter tatsächlich den Tatbestand des zu Eigen machen erfüllt. Da in dem vorliegenden Fall die Links aber vom User mit der Angabe „sehr interessant“ eingeleitet wurden, kann die Erfüllung des Tatbestands angenommen werden.
Quelle und weitere Infos unter
it-rechtsinfo.de