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Urheberrecht: BGH und Verwertungsgesellschaften werden sich einig Options

von Mickey vom 15.03.2022 - 408 Hits -

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Verwertungsgesellschaften und die Computerhersteller eine Einigung erzielen können. Diese sieht vor, dass die Hersteller nun für jeden verkauften Computer einen Fixbetrag an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Rückwirkend zum 01.01.2008, müssen bis zum Ende des Jahres 2010 jeweils € 13,65 für jeden Computer mit integriertem Brenner, bzw. € 12,15 ohne Brenner, an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden. Dieser Fixbetrag wird auf die Endpreise der Geräte aufgeschlagen und mit ihm sollen die Rechte von Autoren, Künstlern und sonstigen Urhebern an ihren Werken abgegolten werden.

Seit mehreren Jahren konnten der Bundesverband der Computer Hersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte keine Einigung zum Thema Urheberrechtspauschale finden. Nachdem im Sommer 2009 ein Kompromiss zu Pauschalabgaben an USB-Sticks und Speichermedien erzielt werden konnte, folgt nun der Vergleich hinsichtlich der verkauften Computer. Einigungen für weitere vergütungspflichtige Produkte stehen noch aus.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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