Bundesdatenschützer zu Goggles: Volksempfänger vom großen Bruder? Options
von
tonja vom
19.01.2022 - 525 Hits -

Google hat sich wieder einmal etwas Neues ausgedacht: Das neue Google-Handy, das in den kommenden Wochen auch in Deutschland auf den Markt kommen soll, wird ein Feature zur Mustererkennung enthalten. Damit soll es möglich sein, etwa ein Gebäude, vor dem man gerade steht, oder einen sonstigen Gegenstand zu erkennen. Dazu muss man lediglich mit der eingebauten Digitalkamera ein Foto von dem Objekt schießen, den Rest erledigt das Unternehmen, das nach eigenem Bekunden nur Gutes will ("don't be evil").
Was geht dabei im Hintergrund vor sich? Das mit der Handy-Kamera aufgenommene Foto wird samt der automatisch per eingebauter Satellitenortung erfassten Geo-Informtion und einem Zeitstempel an Google übertragen und von dem Dienst mit Milliarden anderer Fotos verglichen, die irgendjemand im Internet veröffentlicht oder bereits an Google gesendet hat. Soweit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Übereinstimmung zwischen dem neu aufgenommenen Foto und bereits vorhandenen Fotos festgestellt werden kann, wird angenommen, dass es sich um ein und dasselbe Objekt handelt und der Name des bekannten Objektes dem Handy-Nutzer mitgeteilt. Der Nutzer wiederum hat die Möglichkeit, diese Angabe zu verfeinern oder zu korrigieren und das Ergebnis an Google zurückzusenden. Auf diese Weise wird die Datenbank des Suchmaschinen-Riesen weiter optimiert.
In einem Werbevideo weist Google darauf hin, dass der Nutzer über die so gefundenen Objekte, etwa ein fotografiertes Geschäft oder eine Visitenkarte, weitere Informationen erhalten kann, etwa zu dem Angebot des Geschäftes oder Informationen über den Besitzer der Visitenkarte. Statt über einen verbalen Suchtext wird also eine bildgesteuerte Suche gestartet und der Nutzer wird mit einem Ergebnis beliefert, das demjenigen einer herkömmlichen Suchanfrage ziemlich ähnlich ist.
So weit, so gut. Aber was geschieht mit den Fotos? Wie bei allen anderen Suchanfragen wird die „Anfrage“, also das Foto, für 24 Monate auf den Google-Servern gespeichert, es sei denn, der Nutzer hat seine „Search History“ (also die Speicherung aller von ihm ausgeführten Suchanfragen) deaktiviert. Insofern wird die bereits jetzt gewaltige Masse an Informationen über die Nutzer weiter erhöht, wird sein Persönlichkeitsprofil noch aussagekräftiger.
Aber gravierender erscheint mir ein anderer Aspekt: Mit der eingesetzten Methode („Mustererkennung“) lassen sich nicht bloß Gegenstände oder Schrift (etwa Autonummern) identifizieren, sondern auch Menschen. Auch wenn dieses Feature noch nicht offiziell freigeschaltet ist, wäre die Verwendung der Technik zur Identifikation von Personen der nahe liegende nächste Schritt und ich nehme an, dass Google ihn auch gehen wird. Einerseits ließe sich damit die individuelle Neugier befriedigen („Wer ist dieser Typ, mit dem sich mein(e) Tochter/Partner/Kollegin/Vorgesetzter herumtreibt?“). Andererseits erhielte die Google-Datenbank weitere sehr „nützliche“ Ergänzungen: Welche abgebildete Person hat sich wann an welchem Ort aufgehalten? Vielleicht ist diese Person ja ebenfalls Nutzer eines der vielfältigen kostenlosen Google-Angebote? Und schließlich gibt es viele andere Menschen, Unternehmen und staatliche Institutionen, die an genau diesen Daten interessiert sein dürften.
„A picture is worth a thousand words“, bewirbt Google den neuen Dienst – nicht nur für den Nutzer selbst, möchte man hinzufügen. Google liefert mit Goggles ein Instrument aus, das sich zur Rundumüberwachung eignet und – da sollte man sich nichts vormachen – auch dazu verwendet werden wird. Damit untermauert das Unternehmen zugleich den kürzlich von seinem Chef Eric Schmidt ausgesprochenen Rat: „If you have something that you don't want anyone to know, maybe you shouldn't be doing it in the first place.“ Nichts anderes als ein Aufruf zur allgemeinen Anpassung, immerhin in netter Form.
Sollte man also die automatisierte Mustererkennung verbieten? Ich glaube nicht, dass sich ein solches Verbot durchsetzen ließe, denn auch andere Unternehmen arbeiten an ähnlichen Modellen und schließlich werden biometrische Verfahren von öffentlichen Stellen verwendet, etwa beim elektronischen Reisepass und demnächst auch beim Personalausweis.
Aber wir brauchen klare Regeln, wie mit diesen neuen Möglichkeiten umgegangen wird. Schon die jetzt freigeschalteten Identifizierungsfunktionen für Gegenstände und Gebäude könnten Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen. Aber das ist nichts gegen die „Volksbiometrie“, die mit der automatisierten Personensuche mittels Fotohandy verbunden wäre. Die Gesetze zum Persönlichkeitsschutz, in erster Linie das Datenschutzrecht, müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass nicht nur Unternehmen und der Staat die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren haben. Auch Privatpersonen, die sich neuer technischer Mittel bedienen, haben die Rechte anderer Menschen zu respektieren. Das alt-ehrwürdige „Recht am eigenen Bild“ muss – anders als heute - auch dann zur Geltung kommen, wenn ein Foto nicht veröffentlicht, sondern „bloß“ an Unternehmen wie Google weitergegeben wird. Niemand sollte sich bei derartigen Verfahren damit herausreden können, er verwende die Informationen schließlich nur zu rein persönlichen Zwecken und müsse sich deshalb nicht an Datenschutzregeln halten.
Google wäre gut beraten, die Personenidentifikation auch weiterhin nicht freizuschalten, denn damit würde in unverantwortlicher Weise in Persönlichkeitsrechte eingegriffen. Außerdem erwarte ich von den europäischen Regierungen, dass sie sich mindestens mit der gleichen Energie für das Recht auf Privatsphäre auch gegenüber US-Unternehmen einsetzen wie sie den transatlantischen Datentransfers fördern.
„This is just the beginning - it's not quite perfect yet“, sagt Google – leider stimmt das wohl.
Quelle: BfDI