i4i gegen Microsoft beim Berufungsgericht Options
von
tonja vom
24.09.2021 - 160 Hits -

Heute befasste sich am US-amerikanischen Berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington D.C. eine aus 3 Richtern bestehende Jury mit der Berufung von i4i gegen Microsoft. Die Berufung vom 11. August 2009 fiel im Endurteil schliesslich zugunsten von i4i aus, nachdem das Gericht zu dem Schluss kam, dass Microsoft wissentlich das US-Patent Nr. 5.787.449 von 14i, herausgegeben im Jahre 1998, verletzt hat.
In der Verhandlung wurde Microsoft im Endurteil zur Zahlung von mehr als 290 Million US-Dollar an i4i verpflichtet. Der Herr Vorsitzende Leonard Davis am Bundesgericht für den östlichen Gerichtsbezirk in Tyler, Texas, erliess zudem eine Permanent Injunction (dauerhafte einstweilige Verfügung) gegen den Beklagten Microsoft im Hinblick auf den Verkauf dessen Flaggschiff-Produkts Word in den USA, sofern die kundenspezifische XML-Technologie nicht entfernt werde, welche das Patent von i4i verletzt. Am 3. September 2009 gewährte das Berufungsgericht eine Aussetzung der anhängigen einstweiligen Verfügung.
i4i ist ein globales Technologie-Unternehmen mit Hauptsitz in Toronto, Kanada.
Für weitere Informationen zu i4i v. Microsoft finden Sie ausgewählte Gerichtsdokumente unter
http://www.i4ilp.com.