Online-Handel: Echtheitsbestätigungen und Freiverkäuflichkeitserklärungen prüfen Options
von
tonja vom
30.06.2021 - 137 Hits -

Ed Hardy und La Martina Abmahnungen gewerblicher Händler - Grauimporte, Plagiate, Echtheitsbestätigungen und Freiverkäuflichkeitserklärungen sind zu prüfen.
Der gewerbsmäßige Textilhandel im Internet mit Top-Brands gestaltet sich zunehmend schwieriger, da insbesondere Privatpersonen oftmals unter Verstoß gegen das Markenrecht oder Urheberrecht Waren zum Verkauf anbieten.
Dies führt dazu, dass auch seriöse Händler ins Visier der Markenartikler geraten und nicht selten unter Generalverdacht gestellt werden.
In diesen Fällen ist der Händler meist gezwungen, den weiteren Handel mit den Modelabels vorerst bis zur Klärung der Angelegenheit einzustellen. Dies führt schlimmstenfalls zum Stillstand des Geschäfts.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Vielzahl der bekannten Händler sogenannten "Echtheitsbestätigungen" oder "Freiverkäuflichkeitserklärungen" vertrauen, die gerne von gewerbsmäßigen Betrügern ausgestellt werden.
Diese stellen im Streitfalle keine entkräftenden Nachweise dar und sollten als Warnhinweis aufgenommen werden.
Sofern es dennoch soweit gekommen sein sollte, dass gutgläubig Plagiate oder dergleichen erworben wurde, sind Regressmöglichkeiten zu prüfen.
Quelle: GGR-Rechtsanwälte