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Eltern ans Netz zeichnet Petition gegen Internetsperren mit Options

von tonja vom 16.06.2021 - 174 Hits - 1 Antwort

sperrung zensur XS 200Am 15.06.2009 hat Eltern ans Netz e. V. die Petition gegen Internetsperren mitgezeichnet. Der Verein wendet sich damit entschieden gegen ein staatlich verordnetes Wegsehen bei Kinderpornographie. Eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung zum Schutz der Kinder überall und nicht nur im Internet ist notwendig.

Der Verein, welcher sich für die Stärkung elterlicher Medienkompetenzen zum Schutz der Kinder einsetzt, hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. „Kinderpornographie muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden“ äußert sich der Vorstand von Eltern ans Netz e. V. Dennoch stellt dieses Gesetz nicht im Mindesten eine Schutzmöglichkeit der Opfer dar. Vielmehr wird versucht, lediglich die öffentliche Zugänglichkeit entsprechender Darstellungen zu erschweren. „Mit Opferschutz hat das nicht das Geringste zu tun. Für uns ist das lediglich staatlich verordnetes Wegschauen.“ Ein ernsthafter Kampf gegen Kinderpornographie sieht anders aus.

Eltern ans Netz begrüßt, dass die Bundesregierung sich mit dem Thema Kinderpornographie und Schutz der Kinder auseinandersetzt. Dieser Gesetzesentwurf ist dafür aber nicht im Geringsten geeignet. Unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ wird aber lediglich die „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ gefordert. Wo wird denn damit tatsächlich Kinderpornographie als solches bekämpft?

Insofern schließt sich Eltern ans Netz einer Meinungsäußerung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter an: „Lassen wir uns nicht durch „erfolgreiche Aktionen gegen die Kinderpornographie“ täuschen: Wenn der Staat sich dort fast ausschließlich auf der Konsumentenebene tummelt, dann verdienen die Hintermänner weiter, dann werden Kinder weiterhin Opfer.“

Außerdem muss festgestellt werden, dass das Internet nicht der eigentliche Tatort von Kinderpornographie ist. Vielmehr stellt das Internet einen Verbreitungsweg dar. Natürlich muss auch dieser Weg der Verbreitung und damit die neuerliche Demütigung der Opfer unterbunden werden. Auf dem durch dieses Gesetz vorgeschlagenen Weg ist dies jedoch nicht erfolgreich möglich.

Über unkontrollierbare staatsverordnete DNS-Umleitungen, Stoppseiten und andere technische Mittel wird das eigentliche Problem nicht beseitigt, sondern noch mehr in den Hintergrund bzw. aus der Öffentlichkeit verwiesen. Wie ganz nebenbei werden die Möglichkeiten der staatlichen Internetzensur vorangetrieben.

Dabei gibt es bereits jetzt ausreichende gesetzliche Möglichkeiten, derartige Webseiten zu unterbinden, strafrechtlich zu verfolgen und „abzuschalten“. Dass dies auch ohne BKA geht, wurde kürzlich sogar bewiesen.

„Ich versteh das alles nicht so richtig. Wir sind doch schon längst weiter als unsere unwissenden Politiker“ sagt André Kind, Vorsitzender von Eltern ans Netz und Inhaber der Cyspro Media Group. „Als Systemadministrator kommen mir hin und wieder einige zweifelhafte Webseiten zu Gesicht. Über Spam-, *Z*-, Hacker- oder Webseiten mit infizierten Inhalten brauch ich meine internationalen Administratoren-Kollegen nur kurz mit Belegen zu informieren und um Klärung bitten. Schon dauert es wenige Stunden und das Problem ist vom Tisch.“ Ähnlich äußern sich auch die Sprecher großer Internet-Dienste-Anbieter. Nach eigenen Angaben werden sogar Strafanzeigen erstattet.

Viele Hoster unterbinden bereits jetzt in ihren AGB’s entsprechende Inhalte. Provider und Hoster, die das nicht tun, zielen offenbar auf Gewinne aus diesem Milliardenmarkt. Und da liegt doch das eigentliche Problem.

So haben der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sowie die Kinderschutzorganisation Carechild in einem Versuch nachgewiesen, dass innerhalb weniger Stunden kinderpornographische Internetangebote gelöscht werden können. Außerdem wurde aufgezeigt, dass verschiedene Internetangebote, welche auf internationalen Listen standen, weder kinderpornographisches Material noch andere zu beanstandende Inhalte enthielten. Andere Seiten waren ohne Wissen des Betreibers gehackt worden, um entsprechende Inhalte zu vertreiben.

Die Versuche zeigen somit deutlich, dass es wesentlich effektivere Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte gibt, als die Sperrung von Internetseiten. Somit versucht die Bundesregierung ein Gesetz zu schaffen, welches es ermöglicht, kinderpornographische Inhalte weiter öffentlich im Netz zu belassen, anstatt wirklich wirksam gegen die Betreiber vorzugehen.

Wenn es also bereits ausreichend rechtliche und gesetzliche Möglichkeiten gibt, Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, wozu wird dann das Gesetz eigentlich benötigt? Wenn man sich aktuelle Forderungen verschiedener Bundestagsabgeordneter ansieht, die Sperren auch auf andere Bereiche des Internets auszudehnen, erscheint die Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme auf Kinderpornographie zu beschränken eher in einem zweifelhaften Licht. Hier wird die Tür zur Zensur weit aufgemacht. Da braucht es keine illegalen Durchsuchungen von Redaktionen mehr. Man kann dann einfach verbieten, was nicht in die Weltanschauung des bundesrepublikanischen Verständnisses von Demokratie passt.

Insgesamt bemängelt auch Eltern ans Netz, dass dieses Gesetz mit einer Schnelligkeit durch die entsprechenden gesetzgebenden Gremien gepeitscht werden soll, ohne einerseits für einen ausreichend rechtssicheren Rahmen zu sorgen und andererseits fachlich zu prüfen, ob dieser Gesetzesentwurf überhaupt wirksam ist. Es liegt daher nahe, zu vermuten, dass hier lediglich Aktionismus betrieben wird, anstatt sich tatsächlich mit dem Problem, dessen Ursachen und der tatsächlichen Bekämpfung bzw. Verfolgung zu beschäftigen – und das in einem Wahlkampfjahr.
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