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BGH-Grundsatzurteil zu Bewertungsportalen im Internet - Ärzte-TÜV der AOK direkt betroffen Options

von tonja vom 16.06.2021 - 157 Hits - 1 Antwort

spickmich 80Die Lehrerbewertung der Online-Schülerzeitung spickmich.de hatte bereits im vergangenen Jahr für Aufregung gesorgt. Damals waren Lehrerverbände mehrfach vor Gericht mit Klagen gegen das Schülerportal gescheitert. Am 23.6.09 verhandelt der BGH nun höchstrichterlich zum Thema Zulässigkeit von Bewertungsportalen und will dort nach eigener Aussage eine Grundsatzentscheidung fällen.

Die Bedeutung dieser Entscheidung wurde am vergangenen Freitag durch die Ankündigung der AOK unterstrichen, eine Plattform zur Bewertung von Ärzten im Internet einzurichten. Auch dieser geplante "Ärzte-TÜV" rief bereits heftigen Widerstand der Ärzteverbände hervor. Die Ergebnisse sollen wie bei spickmich.de in der Form von Schulnoten veröffentlicht werden.

Die Entscheidung des BGH wird somit nicht alleine für die Schüler auf spickmich.de, sondern auch für die 24 Millionen Mitglieder der AOK sowie 185.000 niedergelassene Ärzte richtungweisend sein.

Mitteilung des BGH: juris.bundesgerichtshof.de/...
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