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Abmahnung Robert Franzen: Bambus keine zulässige Textilkennzeichnung Options

von tonja vom 10.06.2021 - 220 Hits -

Abmahnung roteKarte XS 200Nach Informationen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen, verschickt Robert Franzen seit einiger Zeit Abmahnungen an Online-Händler, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien die Materialbezeichnung Bambus nutzen.

Der IT-Recht Kanzlei liegen derzeit bereits sieben solcher Abmahnungen vor.

Auch andere Abmahner machen sich die Tücken des Textilkennzeichnungsgesetzes zu Nutze und mahnen Online-Händler ab, die beim Verkauf ihrer Textilien etwa

* "Bambus" oder
* "Meryl" oder
* "Spandex" oder
* "Lycra"

als Materialbezeichnung angegeben haben.

Moniert wird jeweils, dass dies Materialbezeichnungen seien, die nicht mit den Begriffsvorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes in Einklang stünden.

Quelle: IT-Recht Kanzlei
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