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Mobilfunkbetreibern droht der Teilnahme-Ausschluss - Anrufe bei 0137-9-Nummern dürfen max. 50 Cent kosten Options

von tonja vom 19.05.2021 - 206 Hits - 1 Antwort

handy geld XS 200Die Landesmedienanstalten Deutschlands als höchste Aufsichtsinstanz über die privaten TV- und Radiosender haben eine Änderung bei der Preisgestaltung für Telefongewinnspiele über Mehrwertnummern (z.B. 0137-9 & 0180-3) durchgesetzt. Die privaten Fernsehanstalten wurden aufgefordert, bei der Einblendung von 0137-9-Nummern deutlich zu machen, dass die Preise für die Teilnahme bei Anrufen aus Mobilfunknetzen die rechtlich vorgeschriebenen 50 Cent übersteigen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten sieht in den überhöhten Preisen einen eindeutigen Verstoß gegen §8a des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien. Der Paragraf regelt, dass bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen die Kosten für die Teilnahme 50 Eurocent nicht übersteigen dürfen. Dies ist jedoch nur bei Anrufen aus dem Festnetz der Fall. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen werden meist über 0,50 EUR, zum Teil gar 1,79 Euro pro Anruf berechnet. Bei der Einblendung der Mehrwertnummern in Gewinnspielen und Abstimmungen galt bis dato der Satz "50 Ct. bei Anrufen aus dem Festnetz, Mobilfunk ggfs. abweichend" – die ZAK sieht darin eine mögliche Irreführung der Verbraucher. Beim Eurovision Song Contest am Samstag zahlten Handy-Nutzer mit Prepaid-Tarifen 1,13 Euro pro Anruf; Nutzer mit Laufzeitverträgen sogar bis zu 1,29 Euro.

Die ZAK hat den Medienunternehmen nun eine Frist bis zum 1.Juli 2009 gesetzt, um die Tarife für 0137-9-Nummern entsprechend zu senken und bis dahin die Teilnehmer an Televotings und Gewinnspielen deutlich darauf hinzuweisen, dass Anrufe aus dem Mobilfunknetz wesentlich teurer als 50 Cent sind, und sie aufzufordern, sich nur per Festnetz oder – wenn angeboten – per SMS zu beteiligen. Sollten die Betreiber dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden verwaltungsgerichtliche Verfahren anhand von Musterprozessen eingeleitet. Außerdem soll die Mobilfunknutzung bei Gewinnspielen und Televotings über Mehrwertnummern ausgeschlossen werden.

Die neue Regelung dient vor allem dem Schutz junger Verbraucher, die in hohem Maße per Mobilfunk telefonieren. Eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden im letzten Jahr ergab, dass bereits jeder zehnte Privathaushalt in Deutschland über keinen Festnetzanschluss mehr verfügt und nur noch per Mobilfunk erreichbar ist. Diese Zahl wird auch in diesem Jahr weiter steigen und machten einen verstärkten Verbraucherschutz für Mobilfunknutzer unumgänglich. Sollten die Mobilfunknetzbetreiber keine Preisanpassungen vornehmen, ist bestenfalls die Teilnahme per SMS möglich.
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