Die Landesmedienanstalten Deutschlands als höchste Aufsichtsinstanz über die privaten TV- und Radiosender haben eine Änderung bei der Preisgestaltung für Telefongewinnspiele über Mehrwertnummern (z.B. 0137-9 & 0180-3) durchgesetzt. Die privaten Fernsehanstalten wurden aufgefordert, bei der Einblendung von 0137-9-Nummern deutlich zu machen, dass die Preise für die Teilnahme bei Anrufen aus Mobilfunknetzen die rechtlich vorgeschriebenen 50 Cent übersteigen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten sieht in den überhöhten Preisen einen eindeutigen Verstoß gegen §8a des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien. Der Paragraf regelt, dass bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen die Kosten für die Teilnahme 50 Eurocent nicht übersteigen dürfen. Dies ist jedoch nur bei Anrufen aus dem Festnetz der Fall. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen werden meist über 0,50 EUR, zum Teil gar 1,79 Euro pro Anruf berechnet. Bei der Einblendung der Mehrwertnummern in Gewinnspielen und Abstimmungen galt bis dato der Satz "50 Ct. bei Anrufen aus dem Festnetz, Mobilfunk ggfs. abweichend" – die ZAK sieht darin eine mögliche Irreführung der Verbraucher. Beim Eurovision Song Contest am Samstag zahlten Handy-Nutzer mit Prepaid-Tarifen 1,13 Euro pro Anruf; Nutzer mit Laufzeitverträgen sogar bis zu 1,29 Euro.| [1 Kommentar lesen] [Kommentar schreiben] |
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