online 1
gast (50)

/ News

Nagarro vor US-Bundesgericht wegen Softwarediebstahls und unlauteren Geschäftspraktiken verklagt Options

von tonja vom 09.04.2021 - 217 Hits -

justitia XS 200Nagarro, Inc., eine aus Silicon Valley ausgelagerte Softwareentwicklungsfirma mit einem über 400 Mitarbeiter umfassenden Backoffice im indischen Gurgaon, wurde vor dem US-amerikanischen Bundesgericht von zwei in den USA ansässigen Unternehmen wegen Diebstahls von Betriebsgeheimnissen, Vertrauensbruchs, unlauteren Geschäftspraktiken und rechtswidriger Einmischung in den Vertrag eines anderen Unternehmens verklagt. In der beim Bundesbezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Distrikt von Kalifornien eingereichten Klage wird Nagarro beschuldigt, sich vertraglich zur Erbringung von Softwareentwicklungsdienstleistungen für Sigma Six Technologies verpflichtet zu haben. Nagarro begann angeblich in Indien mit der Entwicklung der Software, überging jedoch bereits nach kurzer Zeit Sigma Six Technologies und trat direkt mit der T-Systems Enterprise Services GmbH, einer deutschen Tochterfirma der Deutschen Telekom, in Geschäftskontakt. Diese hatte die unter dem Namen ServiceNet bekannte Software bei einer anderen US-amerikanischen Firma, dem alleinigen Lizenznehmer von Sigma Six Technologies, in Auftrag gegeben.

Sowohl T-Systems als auch Nagarro werden in der 19-seitigen Klageschrift als Beschuldigte aufgeführt. Ihnen werden folgende Vergehen vorgeworfen: Vertragsbruch (Nagarro); Diebstahl von Betriebsgeheimnissen (Nagarro und Komplizen); unerlaubte Einmischung in einen Vertrag (beide Angeklagte) und unlauterer Wettbewerb gemäss kalifornischem Recht (beide Angeklagte). In der Klageschrift wird des Weiteren behauptet, dass zahlreiche grosse US-Konzerne derzeit mit der Software ServiceNet arbeiten. Die beiden beklagten Unternehmen müssen mit Schadensersatzzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe rechnen.

Am 26. März 2009 lehnte der Richter James Ware vom US-Bundesbezirksgericht einen Antrag der Firma Nagarro auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ab und verfügte stattdessen, dass der Fall vor einem US-Bundesgericht zu verhandeln sei. Ende diesen Monats wird eine gerichtliche Anhörung von T-Systems erwartet. Die Firma möchte dabei Gründe darlegen, warum die gegen sie erhobenen Klagen vor einem deutschen Gericht verhandelt werden sollten. Die Kläger argumentieren und wollen beweisen, dass das Geschäftsgebaren von T-Systems in den USA und/oder der vom Unternehmen in den USA angerichtete Schaden ausreichend Grund darstelle, den Fall vor dem US-Bundesgericht in Kalifornien weiterzuverhandeln, wo sich auch der Hauptsitz von Navarro befindet. Darüber hinaus haben die Kläger das Gericht um den Erlass einer zeitlich unbegrenzten Verfügung gebeten, die beiden Beklagten die Nutzung von ServiceNet in jeder Form verbieten soll. Dieses Verbot soll sich darüber hinaus auf alle Personen erstrecken, die mittelbar oder unmittelbar in den Schadensfall verwickelt sind, also auch die Kunden von T-Systems weltweit.
[Kommentar schreiben]

Ihre Frage

Ich möchte eine Frage im Forum stellen

Version: supportware 1.9.150 / 10.06.2022, Startzeit:Tue Jan 27 23:36:03 2026