Seit Jahresbeginn können auch PC-Dienstleistungen wie Reparatur oder Wartung als „haushaltsnahe Dienstleistung” von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht der Informationsdienst „PC-Wissen für Senioren” aus dem Fachverlag für Computerwissen aufmerksam. Das gleiche gilt unter anderem für die Installation von Telefonanlagen und DSL-Anschlüssen. Steuermindernd wirken sich jedoch nur die Kosten für die Arbeitszeit aus. Deshalb sollten sie auf der Rechnung unbedingt eigens aufgeführt sein. Geräte oder Ersatzteile fallen nicht unter diese Bestimmung des Einkommensteuergesetzes (Paragraf 35a). Wichtig auch: Die Rechnung nie bar bezahlen. Das Finanzamt akzeptiert nur den Nachweis einer Banküberweisung.| [Kommentar schreiben] |
Mit msconfig automatisch startende Programme aus dem Autostart von Microsoft Windows XP entfernen
fire-man 03.01.2007 - 17896 Hits - 3 Antworten
Wie deaktiviert man den automatischen Neustart des Rechners bei Systemfehlern
fire-man 07.05.2006 - 7405 Hits - 1 Antwort
Wie bekomme ich die IP Adresse und Mac Adresse von meiner Netzwerkkarte heraus?
fire-man 28.03.2009 - 10326 Hits - 2 Antworten
Ich möchte eine Frage im Forum stellen