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Facebook Daten-Debakel: AGB trotz Rolle rückwärts weiterhin unwirksam Options

von tonja vom 19.02.2021 - 360 Hits -

paragraf schwarzrotgold XS 200Die gesamte Welt diskutiert über die plötzliche Änderung der Facebook-Nutzungsbedingungen. Nun zieht das Unternehmen die Reißleine und veröffentlicht die neuen (alten) AGB. "Doch auch diese Bedingungen sind größtenteils unwirksam", weiß der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde & Beuger. "Noch immer bestehen die AGB aus einem Mix von englischen und deutschen Textbausteinen. Zumindest der englischsprachige Teil entfaltet hier keine Wirksamkeit", erläutert Solmecke.

Pikant ist dabei, dass unter der deutschen Überschrift "Geltendes Recht; Gerichtsstand und zuständige Gerichte" nunmehr in englischer Sprache die Zuständigkeit der Gerichte in Kalifornien geregelt wird. Selbst wenn ein solcher Passus auf Deutsch formuliert worden wäre, ist er gegenüber den deutschen Verbrauchern als unwirksam anzusehen.

"Die aktuelle Diskussion zeigt allerdings, dass Verbraucher sich stets mit dem Kleingedruckten einer Internetplattform beschäftigen sollten. Gerade Bild- oder Videoplattformen lassen sich so häufig unbeschränkte und teilweise auch exklusive Nutzungsrechte einräumen. In Zeiten von Web 2.0 und 'Mitmach-Internet' stellt dies eine große Gefahr für die Verbraucher dar", erklärt der IT-Rechtsexperte Solmecke.

Die Rechtsfolge von unwirksamen oder nicht korrekt einbezogenen AGB ist, dass die Sachverhalten sich am allgemeinen deutschen Zivilrecht messen lassen müssen. Und hier gilt: Im Zweifel für den Verbraucher. Insofern sollten auch Plattformbetreiber sorgfältig mit der Formulierung ihrer AGB umgehen.
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