LG Dortmund: Acht wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert Options
von
tonja vom
14.02.2021 - 356 Hits -

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 1/09) einen Streitwert von 15000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
So untersagte das Landgericht Dortmund der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über ihren Online-Shop Möbel anzubieten, und dabei
* neben einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung zu verwenden.
* in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Sie sind an den geschlossenen Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware auf unsere Kosten und Gefahr zurücksenden."
* in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Bitte schicken Sie das Paket NICHT "unfrei" an uns zurück, sondern als normales Postpaket."
* in den AGB die folgende Klausel zu verwenden: "Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware sind innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung schriftlich (per eMail, Fax, Post) zu rügen."
* in den AGB die folgende Klausel zu verwenden: "Gerichtsstand: Amtsgericht Leipzig".
* in den AGB die folgende Klausel zu verwenden: "Bei Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei."
* in den AGB die folgende Klausel zu verwenden: "Teillieferungen sind zulässig."
* in den AGB die folgende Klausel zu verwenden: "Für Transporte in das Ausland werden zusätzlich Gebühren fällig. Diese sind abhängig von dem Volumen und Gewicht des Auftrages. Bitte informieren Sie sich bei unserem Kundenservice.
Quelle:
IT-Recht Kanzlei