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Europäische Kommission kritisiert Internetverbot für deutsche Lottovermittler Options

von tonja vom 06.02.2021 - 328 Hits -

paragraph eu XS 200Die EU-Kommission hat in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage von Dr. Werner Langen, EVP-Abgeordneter des Europäischen Parlaments, den Glücksspielstaatsvertrag erneut als europarechtswidrig bezeichnet. Entgegen öffentlicher Mutmaßungen, u.a. aus den Reihen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, ist keine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland beabsichtigt. Die Kommission prüft unter Leitung von Kommissar McCreevy weiter und wird entsprechende Beschlüsse fassen.

Die EU-Kommission hält den Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere das Verbot der gewerblichen Lottovermittlung im Internet, für unverhältnismäßig, ungerechtfertigt und für einen Verstoß gegen Europarecht. Damit bestätigt die Kommission die jüngsten Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz (vom 20.01.2009) und des Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines gewerblichen Spielvermittlers. Die deutschen Vorschriften für das Glücksspielwesen seien darüber hinaus widersprüchlich und inkohärent, da die gewerbliche Spielvermittlung von Lotto im Internet verboten ist, Pferdewetten hingegen nicht, und zudem das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde.

Die EU-Kommission hatte mit Mahnschreiben vom 31.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Die zentralen Bestimmungen des seit 01.01.2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrages widersprechen nach Ansicht der Kommission dem Gemeinschaftsrecht. Vor allem geht es hierbei um die Vermittlung von Lotterien im Internet durch private Anbieter.
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