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12. Rundfunkstaatsvertrag beschränkt öffentlich-rechtliche Online-Presse Options

von tonja vom 19.12.2020 - 299 Hits -

vdz 80Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt den gestern von den Ministerpräsidenten in Berlin unterzeichneten 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, insoweit er ARD und ZDF den Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse nach wie vor verweigert. "Steigende Einnahmen von ARD und ZDF infolge der Gebührenerhöhung bei gleichzeitigen Einnahmenrückgängen der privaten Medien intensivieren die strukturelle Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Presse," erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ, "Umso wichtiger ist es, dass den Worten des Staatsvertrages jetzt auch Taten der Beschränkung bei ARD und ZDF folgen."

Die nötige Beschränkung der gebührenfinanzierten Online-Berichterstattung in Text und Bild auf eine bloß unterstützende Hilfstätigkeit im Verhältnis zur jeweiligen Sendung lässt sich dem Text des Staatsvertrages unschwer entnehmen. Die seit dem Oktobertreffen der Ministerpräsidenten ergänzte Konkretisierung der sendungsbezogenen Telemedien enthält mit der Erwähnung des bloß "unterstützenden" Charakters einen weiteren Anhaltspunkt für eine derart enge Auslegung der zulässigen Textangebote von ARD und ZDF. Es ist nun Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen, sich durch tatsächliche Beschränkungen ihrer Textangebote bzw. entsprechend enge Konzepte in 3-Stufen-Tests auf ihr Kerngebiet des audiovisuellen Mediums zurückzubesinnen. Sollte das Gesetz dennoch ohne spürbare Wirkung auf die schleichende Expansion des staatlich finanzierten Rundfunks zu staatlich finanzierter Presse bleiben, behalten die Verlage sich vor, gegen entsprechende öffentlich-rechtliche Angebote den Rechtsweg zu den Zivilgerichten zu beschreiten.
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