Google Buchsuche: Autoren, Verlage und Google erzielen Vereinbarung Options
von
tonja vom
29.10.2020 - 265 Hits -

Nach zweijährigen Verhandlungen geben die Authors Guild, die Association of American Publishers (AAP) und Google heute eine richtungsweisende Vereinbarung bekannt, die den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen bedeutender US-Bibliotheken, die Partner der Googles Buchsuche sind, ermöglicht. Dieses Abkommen ist die Reaktion auf eine Sammelklage der Authors Guild sowie einer davon unabhängigen Klage fünf grosser US-Verlage, die stellvertretend für die AAP vor Gericht gezogen waren. Die erzielte Einigung steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksgerichts des Southern District of New York.
Das Abkommen kommt einerseits "normalen" Lesern sowie Wissenschaftlern entgegen. In erster Linie erweitert es jedoch die Möglichkeiten von Autoren und Verlagen, ihre Inhalte in digitaler Form anbieten zu können, indem mit Hilfe der Google Buchsuche online darauf zugegriffen werden kann. Somit stehen Millionen weiterer Bücher im Internet zur Verfügung. Das Abkommen berücksichtigt in besonderem Masse die Rechte und Interessen der Urheber, bietet diesen ein effizientes Mittel zur Kontrolle des Online-Zugriffs auf ihr geistiges Eigentum und bietet zudem eine attraktive, zusätzliche Einnahmequelle für Autoren und Verlage.
Die Genehmigung des Gerichts vorausgesetzt, beinhaltet die Vereinbarung folgende Punkte:
- Zugang zu nicht mehr verlegten Büchern - Grössere Aufmerksamkeit für Millionen urheberrechtlich geschützter Werke, auch für solche, die aktuell nicht mehr verlegt werden. Leser in den USA haben die Möglichkeit, diese Werke im Internet zu finden und online eine Vorschau dieser Bücher zu lesen.
- Weitere Möglichkeiten zum Erwerb urheberechtlich geschützter Bücher - Verleger und Autoren bauen das Online-Angebot für urheberrechtlich geschützte Werke aus und erweitern somit den elektronischen Markt für Bücher in den USA.
- Institutionelle Abonnements für Millionen von Online-Büchern - Ein Angebot an Hochschulen, Universitäten und andere Bildungsorganisationen im Rahmen von Abonnements Online-Zugang zu den Sammlungen einiger der grössten und renommiertesten Bibliotheken der Welt zu erhalten.
- Kostenloser Zugang für Bibliotheken - Die kostenlose Bereitstellung von vollständigen, online-zugänglichen Büchern, die aktuell nicht mehr verlegt werden, für festgelegte Computer in öffentlichen Büchereien und Universitätsbibliotheken.
- Eine Vergütung für Autoren und Verlage sowie die Kontrollmöglichkeiten über den Zugang zu deren Werken - Die Einnahmen aus dem Online-Angebot der Google Buchsuche sowie - voraussichtlich - ähnlicher Programme anderer Anbieter werden mit Hilfe eines neuen, unabhängigen und gemeinnützigen Registers verteilt. Dieses Register identifiziert zudem Rechteinhaber und sammelt und pflegt wichtige Informationen über diese Rechteinhaber können selbst entscheiden, ob sie in dieses Register aufgenommen werden wollen oder nicht.
Im Rahmen der Vereinbarung wird Google eine Zahlung in Höhe von US$ 125 Millionen Dollar leisten. Das Geld dient zur Erstellung des "Buchrechte-Registers", zur Begleichung der bestehenden Forderungen von Autoren und Verlagen sowie zur Übernahme der angefallenen Kosten des Verfahrens. Die Vereinbarung beendet das Verfahren Authors Guild vs. Google, einer Sammelklage, die am 20. September 2005 von der Authors Guild und diversen weiteren Autoren eingereicht wurde, sowie eine Klage, die am 19. Oktober 2005 von folgenden fünf bedeutenden Mitgliedern der Association of American Publishers (AAP) angestrengt wurde: Der McGraw-Hill Companies, Pearson Education, Penguin Group (USA), John Wiley & Sons und Simon & Schuster.
Inhaber eines Urheberrechts nach US-Recht können ihre Arbeiten in das "Buchrechte-Register" aufnehmen lassen und erhalten so die Möglichkeit, im Rahmen von Firmen-Abonnements, des Online-Verkaufs von Büchern, von Werbeeinnahmen oder weiterer Quellen zusätzliche Einnahmen zu generieren. Falls ihre Werke bereits digitalisiert wurden, ist auch eine nachträgliche Barbezahlung möglich.
Eine Vielzahl der US-Bibliotheken, die bereits Partner von Googles Bibliotheksprogramm sind, haben bereits ihre Teilnahme an diesem Projekt signalisiert - so beispielsweise die Universitäten von Kalifornien, Michigan, Wisconsin und Stanford. Ihre Anstrengungen, den Zugang zu ihren Beständen zu ermöglichen und zu bewahren, haben eine wichtige Rolle dabei gespielt, dieses Abkommen zu realisieren. Durch ihre Teilnahme unterstreichen diese Bibliotheken ihren Wunsch, noch mehr Bücher für Studenten, Wissenschaftler und "normale" Leser in den USA zugänglich zu machen. Es wird erwartet, dass in naher Zukunft weitere Bibliotheken in den USA an diesem Projekt teilnehmen werden.
Dieses neue Angebot im Rahmen des Projekts steht zunächst ausschliesslich US-Nutzern der Google Buchsuche zur Verfügung. Für Nutzer ausserhalb der Vereinigten Staaten ändert sich bei Googles Buchsuche zunächst nichts, es sei denn, Rechteinhaber genehmigen ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf andere Länder der Welt.
Für weitere Informationen zu diesem Abkommen, unter anderem Informationen darüber, ob man möglicherweise berechtigt ist, sich an der Sammelklage zu beteiligen, folgende Webseite besuchen:
http://books.google.com/booksrightsholders. Berechtigt, sich an der Sammelklage zu beteiligen, sind Autoren und Verlage, sowie deren Erben und/oder Nachfolger, deren Bücher und schriftliche Werke durch das US-Urheberrecht geschützt werden.