Ohne eine angemessene Entschädigung sind Telefonnetzbetreiber nicht zur Mitwirkung an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Dieses hatte einem Eilantrag der Telefongesellschaft BT Germany stattgegeben, die gesetzlich geforderten Verbindungsdaten nicht speichern zu müssen – weil der Staat den Unternehmen die Kosten dafür nicht erstattet. „Das ist ein klares Signal“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen – denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe.“| [Kommentar schreiben] |
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Mikoop 24.11.2006 - 4092 Hits - 1 Antwort
Anlagen in Outlook Express deaktiviert / grau? Outlook Express hat den Zugriff auf die folgenden potenziell unsicheren Anlagen blockiert
Mickey 24.02.2007 - 4434 Hits -
Anschluss eines Fernsehers an PC oder Notebook
Mikoop 23.10.2009 - 11088 Hits - 4 Antworten
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