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Leitfaden zur Impressumspflicht Options

von tonja vom 07.10.2020 - 291 Hits -

bmj 200Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Der neue Leitfaden des Bundesjustizministeriums (BMJ) zur Impressumspflicht soll mehr Rechtssicherheit geben und helfen Abmahnungen zu vermeiden.

Der neue Leitfaden klärt über viele Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei.

Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Dem Leitfaden soll dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.

Leitfaden(PDF) www.bmj.de/files/...
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