BGH-Entscheidung zum Tickethandel: Fans dürfen Eintrittskarten weiterverkaufen Options
von
tonja vom
13.09.2020 - 274 Hits -

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. September, gestattet den privaten Weiterverkauf von Fußball-Tickets. Der BGH hat in der Sache Hamburger Sportverein gegen bundesligakarten.de (Aktenzeichen I ZR 74/06) entschieden, dass Ticketmarktplätzen nicht der Handel mit Eintrittskarten verboten werden kann, die sie von Privatpersonen erworben haben. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Fans, die ihre Tickets über Marktplätze im Internet weiterverkaufen.
"Das wegweisende Urteil des BGH stärkt unsere Rechtsposition und deckt sich mit unserer Einstellung zum Ticketmarkt", sagt Karl Krainer, Deutschland-Chef von Seatwave. "Wir sind seit jeher der Auffassung, dass Fans Tickets weiterverkaufen dürfen, die sie rechtmäßig erwoben haben. Die AGBs von Veranstaltern dürfen dieses Recht nicht einschränken. Gestärkt wird der Tickethandel von privat an privat auch durch die Feststellung des BGH, dass es nicht die Aufgabe von Ticketmarktplätzen ist, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zwischen Veranstaltern und Ticketkäufern zu sorgen."
Der Streit um den Wiederverkauf von Fußball-Tickets macht deutlich, dass viele Veranstalter noch nicht verstanden haben, was Ticketmarktplätze sind. Seatwave selbst verkauft keine Tickets, sondern bietet als Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz eine Plattform, auf der Fans Tickets kaufen und verkaufen können. Wie viel Fans für ein Ticket zahlen, bestimmen sie bei Seatwave selbst. Der Ticketmarktplatz unterstützt sie dabei durch eine sichere und transparente Plattform und schützt Käufer und Verkäufer durch weitreichende Garantien.