eBay-Panne führt zur Abmahnung Options
von
tonja vom
09.09.2020 - 653 Hits -

Aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen eBay-Händlern, die ihre Widerrufsbelehrungen bisher ausschließlich in dem eBay-Textfeld "Rücknahme" veröffentlicht haben, nunmehr zusätzlich im Rahmen der eBay-Artikelbeschreibung auf die Widerrufsbelehrung zu verlinken, die auf der eBay-Michseite oder etwa auf einer eBay-Shopseite abgelegt werden könnte.
Wie folgt könnte der Link lauten:
„Als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein einmonatiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie auch auf unserer mich-Seite (bitte hier anklicken).“Quelle:
IT-Recht Kanzlei