eco zu aktuellen Appellen des BKA an Internetprovider Options
von
tonja vom
28.08.2020 - 330 Hits -

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. und seine Mitgliedsunternehmen engagieren sich seit Jahren insbesondere gegen Kinderpornografie und andere illegale Inhalte im Internet. eco unterhält zu diesem Zweck eine Internet-Beschwerdestelle, die eingebunden ist in das internationale Netzwerk von Hotlines INHOPE und den Hinweisen nachgeht mit dem Ziel, die Entfernung dieser Inhalte zu erreichen. In enger Kooperation mit dem Bundeskriminalamt gelang es Verband und Mitgliedern, durch ihre Hinweise zur Überführung zahlreicher Straftäter beizutragen.
Dazu Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco: "Wir sind uns einig: lieber heute als morgen sollten Kinderpornografie, menschenverachtende Hetze und Rassismus aus dem Internet verbannt sein. Auch unsere Mitglieder finden es unerträglich, dass die von ihnen aufgebaute Infrastruktur, die nichts sein soll als eine Lebensader der Wissensgesellschaft, missbraucht wird. Der Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist wichtig. Deshalb engagieren wir uns - mit hohem Einsatz, aber auch mit Verstand. Statt mit so genannten Internet-'Sperren' lediglich Scheinerfolge zu versuchen, ist es effizienter an der Quelle anzusetzen. Mit unserer Internet-Beschwerdestelle sammeln wir Hinweise, mit denen in internationaler Zusammenarbeit und in enger Kooperation zwischen Strafverfolgern und Wirtschaft erfolgreich Täter überführt und illegale Inhalte entfernt werden. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit werden wir natürlich fortsetzen."
Internet Access-Provider vermitteln dem Nutzer lediglich den Zugang ins Internet, ähnlich wie Telefongesellschaften ihren Kunden den Zugang ins Telefonnetz vermitteln. Wie Telefongesellschaften haben die Access-Provider weder Kenntnis noch Einfluss auf die Inhalte der Kommunikation, für die sie ihre Netze bereitstellen - dies verbietet ihnen das Fernmeldegeheimnis. Sie sind für die Rechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich noch an ihnen beteiligt. Mit so genannten "Sperren" oder "Blocking" wird weder der rechtsverletzende Inhalt aus dem Internet entfernt noch dem Zugang zu ihm unmöglich gemacht.