Gebraucht-Software: U-S-C-Statement zum Urteil vom OLG München Options
von
tonja vom
30.07.2020 - 246 Hits -

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München unterstreicht das Geschäftsmodell der U-S-C GmbH in München. So warnte der Händler schon mehrfach vor Stolperfallen bei dem Kauf und der Nutzung von gebrauchter Software. U-S-C hatte immer schon betont, nicht nur auf original Datenträger und Lizenzkey zu achten, sondern auch, dass bei Volumenlizenzen unbedingt die Zustimmung vom Hersteller einzuholen ist, um als Kunde absolute Rechtssicherheit zu haben. So sieht das auch Microsoft und wird durch das aktuelle Urteil bestätigt.
Erst vor kurzem hatte das Landgericht in München geurteilt, dass man Volumenlizenzen ohne Zustimmung des Herstellers verkaufen kann und auch einer Aufspaltung in einzelne Pakete und der Einzelverkauf durchaus erlaubt ist. Die Richter gingen sogar soweit, dass auch ein selbst hergestellter Datenträger zur Installation dafür zulässig ist, was die Experten dann doch verwunderte.
Jetzt hat das Oberlandesgericht in München fast völlig konträr dazu in seinem aktuellen Urteil festgelegt, dass beim Verkauf von Volumenlizenzen immer die Zustimmung des Herstellers vorliegen muß und ein Einzelverkauf daraus unzulässig ist.
Herr Lang, Geschäftsführer der U-S-C dazu: „Für einen Nichtjuristen ist es schon etwas verwunderlich, wie Richter in München zu diesem Thema fast völlig entgegengesetzt urteilen und es schon fast Glück ist, welchen Richter man zu diesem Thema erwischt. Aber wir warnten schon in der Vergangenheit unsere Kunden bzgl. einiger Stolperfallen zu diesem Thema.“
Aber auch das neuste Urteil hat für die U-S-C keine negativen Auswirkungen, sondern unterstützt positiv deren Geschäftsmodell.
„Wir konnten in der Vergangenheit unseren Kunden manche Lizenzen eben nicht in der gewünschten Stückelung anbieten, da wir für die Herauslösung dieser Pakete aus bestehenden Volumenverträgen nie die Zustimmung von Microsoft erhalten hätten“ meint dazu Herr Reiner, ebenfalls Geschäftsführer der U-S-C. „Hier hatten wir mit einem klaren Wettbewerbsnachteil auf dem jungen Markt zu kämpfen, aber wir wollten nur verkaufen wo wir unseren Kunden absolute Rechtssicherheit anbieten konnten“ betont Reiner.