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E-Mail-Marketing: BGH beanstandet Einwilligung von Payback Options

von Mickey vom 21.07.2020 - 182 Hits -

Seit Änderung des UWG ist es Unternehmen gesetzlich verboten, ohne Einwilligung des Empfängers per E-Mail Werbung zu versenden (§ 7 UWG).

Die ebay-Tochter Payback ging nun wohl davon aus, dass eine solche Einwilligung auch "konkludent", also stillschweigend erteilt werden könne, indem auf der Registrierungsseite der Hinweis erscheint "Bitte hier klicken, wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen wollen". Der Bundesgerichtshof hat dieser Vorgehensweise nun im Urteil vom 16.06.2008 (I ZR 348/06) eine Abfuhr erteilt.

Nach Ansicht des Senates ist für eine wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit erforderlich, dass der Nutzer "ausdrücklich" in den Empfang von Werbung per E-Mail einwillige.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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