GebrauchteSoftware: Microsoft sieht sich durch Oracle-Urteil bestätigt Options
von
tonja vom
18.07.2020 - 282 Hits - 4 Antworten

Nachdem ein paar Tage vergangen sind, seit das Oberlandesgericht (OLG) München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft entschieden hat und sich der Rauch um das Urteil ein wenig legt, informiert MIcrosoft über seine Position zu diesem Sachstand zu informieren.
Das OLG München hat am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) eine abschließende Entscheidung getroffen und den Handel mit gebrauchter Oracle-Software als rechtswidrig bezeichnet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Möglicherweise wird usedSoft gegen die Nichtzulassung der Revision ein Rechtsmittel einlegen.
Wie Oracle, so sieht auch Microsoft in dem Urteil des OLG weit reichende Auswirkungen für den Handel mit so genannter gebrauchter Software. Das Urteil des OLG München zeigt, dass die Hersteller von Software als Rechteinhaber die Übertragung von Software wirksam regeln können und unterstreicht damit die richterliche Einschätzung der Vorinstanz.
Microsoft fühlt sich durch das Urteil insbesondere in seiner Auffassung bestätigt, dass der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung von Microsoft unwirksam und damit urheberrechtswidrig ist. Da keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen wurde, sieht Microsoft in dem Urteil einen Schlusspunkt in der Diskussion um gebrauchte Software zugunsten der Software-Hersteller.
Vor einer abschließenden Stellungnahme wird Microsoft die schriftliche Urteilsbegründung des OLG München abwarten und diese im Detail analysieren. In jedem Fall behält sich Microsoft ausdrücklich vor, künftig rechtliche Schritte gegen Händler von gebrauchter Software und gegebenenfalls deren Kunden in die Wege zu leiten.