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Transitleistung: Bundesnetzagentur will weiteren Markt aus Regulierung entlassen Options

von tonja vom 15.07.2020 - 184 Hits -

bundesnetzagentur 200Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit dem Transitmarkt einen weiteren Telekommunikationsmarkt auf der Vorleistungsebene aus der Regulierung zu entlassen. Dies geht aus einer Marktdefinition und Marktanalyse hervor, die von der Behörde zur Kommentierung gestellt wird. Die Leistung "Transit" ist neben "Verbindungsaufbau" und "Anrufzustellung" ein Bestandteil jeder Verbindungsleistung.

"Die Bundesnetzagentur ist in höchstem Maße interessiert, den Wettbewerb zu fördern und dort zu wettbewerblichen Strukturen überzugehen, wo dies möglich ist. Zwei Wochen nach dem Start zur Anhörung, die Märkte für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und Mobilfunknetze nicht mehr zu regulieren, ist dies ein weiterer Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Entlassung von Teilmärkten aus der Regulierung. Bereits 2007 hatten wir auf der Vorleistungsebene den Markt für Fernübertragungssegmente von Mietleitungen als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft. Jetzt können wir uns auch - bis auf einen Teilbereich - aus dem Transitmarkt für Verbindungsleistungen im Festnetz zurückziehen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Es bestehen im Bereich der Transitleistungen keine anhaltenden Marktzutrittsschranken für Wettbewerber; ferner ist eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb festzustellen. Nachfrager haben ausreichend Möglichkeiten, diese Leistungen von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom AG zu beziehen.

Es ist nicht vorgesehen, die Transitleistungen aus der Regulierung zu entlassen, wenn sie aus technischen Gründen ausschließlich zusammen mit der Verbindungsaufbauleistung angeboten wird. Dies betrifft allein Vorleistungen für Anbieter von Call-by-call und Preselection. Die Nachfrager dieser Leistung sind ausschließlich auf das Angebot der Telekom angewiesen.

Im Bereich der Zusammenschaltungsmärkte wird die Bundesnetzagentur auf der Vorleistungsebene voraussichtlich weiterhin sowohl die Märkte für "Verbindungsaufbau" als auch die Märkte für "Anrufzustellung" in einzelne Festnetze regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Auf die Leistung "Anrufzustellung" z. B. sind alle Netzbetreiber angewiesen, wenn der Angerufene an das Netz eines anderen Netzbetreibers angeschlossen ist. Diese Leistung muss also immer beim jeweiligen Netzbetreiber eingekauft werden und kann nicht durch eine eigene Leistung ersetzt werden.

Die im aktuellen Amtsblatt veröffentlichte Marktdefinition und Marktanalyse entstand auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007. In dieser Empfehlung sind weiterhin die Märkte für den Verbindungsaufbau und die Anrufzustellung aufgeführt, nicht aber der Transitmarkt. Die in der Empfehlung genannten Märkte werden in regelmäßigen Abständen untersucht. Eine Überprüfung auch des nicht mehr in der Empfehlung aufgeführten Transitmarkts war aus Sicht der Bundesnetzagentur notwendig, um festzustellen, ob nationale Besonderheiten eine Regulierung weiterhin erforderlich machen oder ob Regulierungsverpflichtungen der Telekom aufgehoben werden können.

Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren bestätigen, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht im Transitbereich übernehmen.

Der Entwurf zur Marktdefinition und -analyse ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden. Alle interessierten Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, bis zum 18. August 2008 Stellung zu nehmen.
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