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Online-Archiv: Betreiber müssen alte Inhalte entfernen, wenn sie das Persönlichkeitsrecht verletzen Options

von Mickey vom 07.04.2020 - 230 Hits -

Einige IT-Unternehmen betreiben eigene Informationsportale, wo teilweise auch über bestimmte Personen der Öffentlichkeit berichtet wird. Bei Online-Archiven können noch Berichte von vor 10 Jahren abgerufen werden, obwohl diese vielleicht nicht mehr zutreffend oder aber zwischenzeitlich ehrverletzend geworden sind.

Es stellt sich hier die Frage, ob die Unternehmen veraltete Inhalte auf Anfrage der Betroffenen löschen müssen. Hierüber hatte das LG Hamburg am 18.01.2008 (324 O 507/07)zu entscheiden.
Der Mörder des im Jahre 1992 gestorbenen Walter Sedlmayr hatte gerichtlich beantragt, einen Bericht über ihn auf der Plattform spiegel.de weiterhin zu veröffentlichen. Er sitzt mehr als 10 Jahre in Haft und möchte im Falle seiner baldigen Entlassung und im Rahmen seiner Resozialisierung nicht, dass Internetnutzer die damaligen Berichte lesen. Zu recht, wie die Richter zu entschieden.

Die Beiträge sind zu löschen, da sie eine Wiedereingliederung des Klägers erschweren, den die Berich terstattung führt zu einer Persönlichkeitsverletzung.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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