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Weiter freie Fahrt für Lehrernoten im Internet Options

von tonja vom 13.03.2020 - 176 Hits -

Passend zum "1. internationalen Tag für freie Meinungsäußerung im Internet" der UNESCO hat das Landgericht Duisburg gestern das Recht auf Meinungsfreiheit von Schülern gestärkt.

Eine Realschullehrerin klagte in erster Instanz gegen eine Benotung durch ihre Schüler auf spickmich.de. Der vorsitzende Richter Michael Foos stellte aber schon zu Beginn der Verhandlung klar, dass das Gericht der Auffassung des OLG Köln folgen wird.

Die Richter aus Köln hatten bereits im November 2007 im Fall einer Gymnasiallehrerin entschieden, dass die Lehrerbenotung auf spickmich.de vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und die Persönlichkeitsrechte von Lehrern nicht verletzt.

"Dies ist nun das dritte Gericht, das die Rechtmäßigkeit von spickmich bestätigt", sagt spickmich-Initiator Tino Keller erleichtert. "Wir können wirklich nicht verstehen, dass einzelne Lehrer immer wieder versuchen, auf diesem Wege eine Meinungsäußerung von Schülern zu unterbinden. Auch die Tatsache, dass bisher keine der klagenden Lehrerinnen zu den Verhandlungen erschienen ist, zeigt, dass kein Interesse an einem Dialog besteht. Schülerfeedback will man lieber verbieten als sich damit auseinanderzusetzten."

Das Urteil des Duisburger Landgerichtes wird am 18. April 2008 erwartet.
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