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Fremder Code in eigenen Programmen Options

von Mickey vom 13.02.2020 - 209 Hits -

Es ist schon so viel Software auf dem Markt, dass man sich fragen könnte: Warum soll ich eigentlich jede Code-Zeile neu schreiben, jede Funktion selbst entwickeln, wenn ich mich auch bei den Leistungen anderer Programmierer bedienen kann? Kann ich?
Nun, zum einen wird die Übernahme von Programmcode aufgrund dessen Kompilierung praktisch nicht möglich sein. Selbst wenn aber der Quellcode – aus welchem Grund auch immer – frei zugänglich ist, verbietet es generell das Urheberrecht, sich bei anderen zu bedienen. Software ist urheberrechtlich geschützt.
Das bedeutet, es ist grundsätzlich untersagt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers fremden Programmcode zu verwenden.

Teil 1: Was fällt unter den urheberrechtlichen Programmschutz?
Teil 2: Kopieren von Programmcode: erlaubt?
Teil 3: Kopieren von Programmcode bei Open Source Software

Was fällt unter den urheberrechtlichen Programmschutz?

Die Frage mag seltsam anmuten, sie hat aber einen realen Hintergrund: das Urheberrecht schützt nicht nur die Programmierung an sich. Vielmehr erstreckt sich das Recht auch auf das Entwurfsmaterial. Gemeint sind sämtliche Arbeitsergebnisse, die im Laufe der Entwicklung einer Software entstehen, wie zum Beispiel das Flussdiagramm.

Geschützt sind zudem selbst kleine Teile eines Computerprogramms, soweit diese „eigene geistige Schöpfungen“ darstellen, wie sich das Gesetz ausdrückt. Mit dieser Formulierung soll zwar eine gewisse Bagatellgrenze gesetzt werden, die allzu Banales vom Urheberrechtsschutz ausschließt. „Was jeder so gemacht hätte“ soll nicht geschützt sein. Was bedeutet das? Eine Frage, die pauschal nicht beantwortet werden kann. Jedenfalls geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Schutz die Regel, die Schutzunfähigkeit die Ausnahme ist. Häufig werden bereits einzelne Schnittstellen einer Software geschützt sein. Man sollte sich daher zur Faustregel machen, keinen Programmcode ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Programmierer, Software-Unternehmen) zu übernehmen.

Nicht geschützt sind jedoch die einem Computerprogramm zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze. Das Urheberrecht bezieht sich stets nur auf die besondere Ausgestaltung eines geistigen Inhalts. Rechtlich gesehen ist es also ohne Probleme zulässig, ein eigenes Programm zu schreiben, das auf den Ideen einer anderen Software basiert oder das die gleiche Struktur aufweist. Praktisch wird es allerdings häufig problematisch sein, Ideen und Grundsätze zu erkennen, ohne hierbei zustimmungsbedürftige Nutzungshandlungen mit dem Computerprogramm vorzunehmen.


» Nächster Teil: Kopieren von Programmcode: erlaubt?

Quelle: irights.info (Autor: Till Kreutzer)
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