Usenet Provider erhalten Rechtssicherheit durch OLG Urteil Options
von
tonja vom
11.02.2020 - 218 Hits -
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15. Januar 2008 zum Thema „Usenet und Urheberrechtsverletzung“ unter dem Aktenzeichen (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider nicht generell für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Damit wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23. Mai 2007 aufgehoben.
Usenet-Angebote werden damit als rechtlich neutrale Vermittlung zu Zugängen für Informationen aller Art bewertet. Dies ist insoweit interessant, da bekanntermaßen ja im Usenet vielfach urheberrechtsgeschützte Daten wie Filme und Musiktitel zum Abruf bereitgestellt werden.
Dieses Urteil ist damit gegensätzlich zu bisherigen Urteilen, bei denen zum Beispiel Filesharing und Tauschbörsen wie Edonkey, Bittorrent etc. als illegal eingestuft werden. Hier wird von den Gerichten das Tun der Beteiligten komplett entgegen gesetzt gesehen. Damit ist natürlich weiter für die Verbreitung von Raubkopien Tür und Tor geöffnet. Und auch noch relativ sicher und anonym für die Benutzer dieser Dienste.
Interessant sind die Angebote der Usenet-Provider für Downloader illegaler Inhalte, weil laut der Aussage der Betreiber keine persönlichen Daten mit der Nutzung von Usenet-Angeboten in Verbindung gebracht werden können. Da nur die Menge aber nicht der Inhalt der einzelnen Abrufe protokolliert wird und damit keine Rückschlüsse auf den Inhalt gezogen werden kann. So kommen die Nutzer mit anderen technischen Werkzeugen zum selben Ziel ihrer Wünsche.
Für die Usenet-Provider wurde für den Betrieb damit Rechtssicherheit geschaffen. die diese und ihr Geschäftsmodell durchaus erfreuen dürfte! Es bleibt abzuwarten, wie die Rechteverwerter und Musikindustrie auf diese Urteil reagieren werden.