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Internet: Internetanschluss muss im Familienkreis nicht überwacht werden Options

von Mickey vom 21.01.2020 - 179 Hits -

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 20.12.2007 (11 W 58/07), dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht grundsätzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Zugangs im nahen Familienkreis zu überwachen.

Eine solche Pflicht besteht nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Internetzugang zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte. Folglich wurde die Unterlassungsklage eines Musikverlages abgewiesen. Dieser sah sich in seinen Rechten verletzt, da über den Anschluss des Beklagten im Wege des File-Sharings ca. 300 Musikdateien heruntergeladen und im Internet verfügbar gemacht worden waren.

Da der Kläger aber nicht nachweisen konnte, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, hatte die Klage keinen Erfolg.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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