online 1
gast (50)

/ News

Rechtsfallen in Weblogs Options

von tonja vom 15.01.2020 - 185 Hits -

Wer einen Blog im Internet einrichtet oder sich mit Einträgen daran beteiligt, geht Risiken ein: Er haftet beispielsweise für rechtswidrige Äußerungen in den Kommentaren, kann wegen Verletzung von Urheberrechten belangt werden, muss als Betreiber das Telemediengesetz beachten.

Komfortable Publikationssoftware und schnelle Internet-Zugänge haben in den letzten Jahren zu einer starken Verbreitung so genannter Weblogs geführt – kurz Blog genannt. Allein in Deutschland sind Zehntausende solcher Online-Journale zu allen möglichen Themen aktiv.

„Wer einen Blog einrichtet oder sich daran beteiligt, sollte aufpassen, dass er nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt“, warnt Thomas Faber, Leiter der vom nordrhein-westfälischen Innovationsministerium geförderten Landesinitiative »secure-it.nrw« in Bonn, „er riskiert eine Abmahnung durch einen Anwalt und hohe Geldbußen.“

Die bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg angesiedelte Initiative »secure-it.nrw« rät deshalb, besonders auf diese vier Risikopunkte zu achten:

1. Blogs, die sich an die Öffentlichkeit richten, brauchen ein Impressum. Das Impressum muss zumindest Namen und Anschrift des Betreibers enthalten. Welche Angaben darüber hinaus erforderlich sind, ist im Telemediengesetz sowie im Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien geregelt. Kommerzielle Angebote und solche, die ganz oder teilweise über Werbung finanziert sind, müssen ein vollständiges Impressum aufweisen.

2. Die Verbreitung von Schadsoftware verhindern. Besondere Achtsamkeit ist dann geboten, wenn Benutzer des Blogs in ihren Kommentaren Downloadmöglichkeiten anbieten. Betreiber können bei grober Fahrlässigkeit für dadurch entstehende Schäden haften. Im Blog Software nur nach sorgfältiger Prüfung zum Download bereitstellen und vor dem leichtfertigen Öffnen von Dateien warnen, die von unbekannten Quellen stammen.

3. Wer Urheberrechte nicht beachtet, bekommt leicht Ärger. Texte, Grafiken, Bilder anderer Websites dürfen nur mit Einverständnis des Inhabers der Urheberrechte in den eigenen Blog kopiert werden. Bei der Veröffentlichung von Fotos auch das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild beachten. Beliebtes Ziel von Abmahnvereinen.

4. Jeder kann für Einträge im Blog haftbar gemacht werden. Beleidigungen und andere rechtswidrige Äußerungen sind in einem Blog ebenso Tabu wie Rechtsverstöße etwa gegen den Datenschutz. Wer im oder mit dem Namen seines Arbeitgebers aktiv ist, sollte diesbezügliche Unternehmensrichtlinien beachten. Interna der Firma gehören grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit.
[Kommentar schreiben]

Ihre Frage

Ich möchte eine Frage im Forum stellen

Version: supportware 1.9.150 / 10.06.2022, Startzeit:Thu Jan 29 02:43:58 2026