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BGH lehnt Kopier-Abgaben auf Drucker ab Options

von tonja vom 07.12.2019 - 122 Hits -

Der Bundesgerichtshof hat pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard (HP). Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen. „Diesem fragwürdigen Versuch, den Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. Im Januar und November hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei ähnlichen Verfahren so entschieden.

Die VG Wort forderte für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro Abgaben. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Die BITKOM-Branche lehnt diese Abgaben aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren“, erklärt Rohleder. „Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen. Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel.“ HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus ergänzt: „Es darf nicht sein, dass die Käufer für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.“ In Deutschland werden dieses Jahr rund 7,8 Millionen Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft.
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