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Internet: Bewertung von Schullehrern in Foren zulässig Options

von Mickey vom 03.12.2019 - 190 Hits -

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 27.11.2007 (15 U 142/07), dass Lehrerbenotungen in Internetforen (hier: "Spickmich.de") zulässig sind. Dies gelte auch, wenn der Name des Lehrers explizit genannt wird.

Entscheidend sei, dass die Beiträge keine beleidigende Schmähkritik enthalten und die Lehrer nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden. Dies habe im streitgegenständlichen Fall nicht vorgelegen, stellten die Richter fest.
Das Bewertungssystem auf "spickmich.de" sieht vielmehr sachliche Kriterien wie "guter Unterricht", "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten " oder aber auch "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt" vor, wobei eine Note für den Lehrer erst veröffentlicht wird, wenn eine bestimmte Anzahl von Bewertungen eingangen sind.
Eine solche Beurteilung sei von dem verfassungsmäßig geschütztem Recht der Schüler auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Die Richter führten sogar aus, dass eine Bewertung von Lehrern auch der Orientie rung von Schülern und Eltern dienen könne und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhten Transparenz führe.

Mehr unter Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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