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Internet: Keine Rückgaberecht bei eBay - Abmahnwelle droht Options

von Mickey vom 26.11.2019 - 151 Hits -

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 07.05.2007 (103 O 91/07) dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, bei dem es um die Zulässigkeit des Rückgaberechts bei eBay ging.
Hierzu stellten die Richter fest, dass Unternehmern, die ihre Waren über eBay verkaufen, nicht von dem Recht Gebrauch machen dürften, das Widerrufsrecht nach § 355 BGB durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB zu ersetzen.

Den Streitwert setzten die Richter mit 10.000 € an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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