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Etappensieg beim Kampf gegen Abo-Fallen im Internet Options

von tonja vom 23.11.2019 - 208 Hits -

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor dem Landgericht Darmstadt im Rechtsstreit gegen die Gebrüder Schmidtlein aus Büttelborn, die Surfer auf ihren Internetseiten häufig in Abofallen gelockt haben, einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Gericht gab mit Urteil vom 22.11.2007 (n.rk.) der Verbraucherzentrale Sachsen recht und verurteilte die Gebrüder Schmidtlein, es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“. Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.

Bundesweit hatten sich Verbraucher in der jüngsten Vergangenheit darüber beschwert, dass sie sich von dem Angebot, bis 24 Uhr des betreffenden Tages diverse Internetseiten zu testen, zunächst angelockt fühlten. Trotz Beendigung ihres Tests vor Mitternacht sind sie dann allerdings ungewollt in einen Zwei-Jahresvertrag geraten. Sie waren sich sicher, dass gerade kein Vertrag zustande gekommen sein konnte, da sie jeweils vor 24.00 Uhr ihren Test, etwa auf der Seite www.P2P-heute.com beendet hatten. „Auch wir“, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, „sind davon ausgegangen, dass auf der Startseite der Homepage ein Hinweis erfolgen muss, wenn das Zustandekommen eines Vertrages ab Mitternacht nur durch ein Rücktritts- oder Kündigungsschreiben verhindert werden kann.

Die Gebrüder Schmidtlein, die genau das fordern, betreiben eine Vielzahl von derartigen Internetseiten und hatten mit dieser Masche bundesweit und massenhaft Verbraucher in Verträge gelockt. „Unzählige Verbraucher waren in der Vergangenheit in diese Abo-Falle getappt“, so Bettina Dittrich, die gleichzeitig vermutet, dass sich die Einnahmen aus den so zustande gekommenen Vertragsverhältnissen in den letzten Jahren zur höchst lukrativen Einnahmequelle für die Gebrüder Schmidtlein entwickelt hatten.

„Wir sind erfreut“, so die Juristin, „dass das Landgericht Darmstadt nach einer langen vorprozessual geführten Auseinandersetzung unserer Auffassung gefolgt ist und hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird“. Das hätte zur Folge, dass Verbraucher zukünftig nicht mehr so schnell wie bisher in solche Internetabo-Fallen tappen werden. Dennoch muss noch immer vor vermeintlichen Gratisangeboten und Gewinnspielen im Internet gewarnt werden. Stets sollte man vor der Eingabe persönlicher Daten das Kleingedruckte oder die Teilnahmebedingungen lesen.
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