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Bundestag stimmt Speicherung und Herausgabe von TK-Daten zu Options

von tonja vom 13.11.2019 - 226 Hits -

Die schlimmsten Befürchtungen von Datenschützern und Gegnern der Vorratsdatenspeicherung wurden nun tatsächlich wahr. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.

Damit können nun auch beispielsweisepersönliche Daten von Filesharern relativ einfach in Erfahrung gebracht werden, da die Kommunikationsdaten mit sämtlichen persönlichen Daten aus dem Vertragsabschluss herausgegeben werden müssen. Zudem sollen Standorte von Handynutzern gespeichert werden. Dies ermöglicht den behördlichen Nutzern ungeahnte Möglichkeiten bei ihrer Arbeit. Ganze Bewegungs- und Nutzerprofile können durch entsprechende Abfrage hergestellt werden.

Wer sich gegen dieses Gesetz und dem damit verbundenen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger wehren möchte, hat die Möglichkeit sich beim Arbeitskreis unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/ gegen die Vorratsdatenspeicherung in einer Sammel-Verfassungsbeschwerde zu engagieren.
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