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Last Minute für asia-domains Options

von tonja vom 26.10.2019 - 148 Hits -

Die Sunrise Period 2a der asia-domains endet am 30.Oktober 2007. Viele Registrare haben bereits Redaktionsschluss für eine asia-domain-Bewerbung in der Sunrise Period 2a. Bei dem ICANN akkreditierten Registrar Secura (https://www.domainregistry.de/asia-domains.html) können Sie noch bis zum 30.Oktober asia-Domains vorregistrieren.

Die asia-domain ist eine generische Top Level Domain, die von DotAsia vorgeschlagen wurde. ICANN stimmte am 19. Oktober 2006 den asia-domains als einer "sponsored Domain" zu. Ein Jahr später wird die Einführung der asia-domains realisiert.

Mindestens einer der vier Kontakte einer asia-domain muss in der Region Asien/Pazifik/Australien verankert sein, wie sie von ICANN definiert wurde. Diese Region umfasst insgesamt 73 Länder: hierzu zählen neben klassischen asiatischen Laendern wie Japan, China, Thailand und Korea auch Australien, Zypern, Neuseeland, Saudi-Arabien und die Türkei.

Wenn der Domaininhaber zur Zeit keinen Kontakt in dieser Region haben, stellt ICANN Secura GmbH diesen Kontakt.

Insider werden gerade bei Zypern schmunzeln: Hatten doch domaingrabber aus Zypern zahlreiche attraktive eu-domains mit seltsamen Methoden an Land gezogen. Jetzt sind die gleichen Firmen aus Zypern wohl wieder dabei, diesmal nicht als Europäer, sondern als Asiaten.

Die Sunrise Period der asia-domains hat am 10.Oktober 2007 pünktlich um 12 Uhr Weltzeit begonnen. Interessenten benoetigen eine registrierte Handelsmarke oder Service Trademark, um an der Sunrise Period teilzunehmen.

Es gibt folgende Phasen der Sunrise Period:

2a) Bis 30.Oktober 2007
Marken, die vor dem 16.03.2004 beantragt wurden, sind bevorrechtigt, wobei die Marke veröffentlicht und in Benutzung sein muss.Der Domaininhaber muss Inhaber, Mitinhaber oder Bevollmächtigter der Marke sein. Ein Nachweis muss auf Anfrage vorgelegt werden.

2b) Allgemein registrierte Marken 13.11.2007 – 15.01.2008
Besitzer von Marken, die vor dem 06.12.2006 beantragt wurden, sind bevorrechtigt. Die Marke sollte veröffentlicht und in Benutzung sein. Der Domaininhaber muss Inhaber, Mitinhaber oder Bevollmächtigter für die Marke sein.Ein Nachweise muss auf Anfrage vorgelegt werden.

2c) Erweiterter Markenschutz 13.11.2007 – 15.01.2008
Marken können in Kombination mit Begriffen aus dem Bereich der Klasse, für die die Marke Schutz genießt, als asia-domain beantragt werden.

Im Vergleich zu den eu-Domains gibt es also einen wesentlichen Unterschied: Bewerber in der Sunrise Period dürfen zu den Begriffen der registrieren Marken Schlüselworte aus der Nizza-Klassifikation für Marken hinzufügen. Die Bayer AG darf sich zum Beispiel also nicht nur für bayer.asia bewerben, sondern auch für bayer-chemicals.asia bewerben.
Diese Möglichkeiten sollen noch erweitert werden:
http://www.registry.asia/draft/DotAsia-Sunrise-Addendum--FINALDRAFT...

3) Unternehmen und Organisationen 13.11.2007 – 15.01.2008
Unternehmen und Organisationen, die am oder vor dem 06.12.2006 bestanden, können ihre Unternehmensnamen als asia-Domain beantragen.

Die asia-domain muss mit dem Unternehmens-/Organisationsnamen identisch sein. Hierfür muss ein ein Nachweis erbracht werden.
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