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Mehr Rechtssicherheit für Online-Händler Options

von tonja vom 10.09.2019 - 200 Hits -

Internet-Händler wurden in den vergangenen Monaten immer häufiger Abmahnopfer, obwohl sie sich mit der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der sicheren Seite wähnten. Das Ministerium hat auf Proteste von Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen. Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet. Erste Ergebnisse werden bereits kurz nach der Sommerpause erwartet.

"Das wichtigste Ziel ist, dass Anwälte das offizielle Muster nicht mehr abmahnen können", so Jean-Marc Noël, Geschäftsführer der Trusted Shops GmbH. Dies könne dadurch erreicht werden, dass das Muster selbst zum Gesetz wird. Zudem könnten auch einige inhaltliche Ungenauigkeiten zugunsten des Verbraucherschutzes ausgeräumt werden.

Die wichtigsten Punkte

- Integration des Musters in das BGB, so dass es von Gerichten nicht mehr für unwirksam erklärt werden kann.
- Aufnahme von Hinweisen auf den Erhalt der Ware und der Belehrung in Textform als Voraussetzung für den Fristbeginn.
- Anpassung der Wertersatzklausel und der Gefahrtragungsregelung an die gesetzlichen Vorgaben.

Der DIHK hat sich den Vorschlägen inhaltlich voll angeschlossen und sie an Ministerin Zypries mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.

Teure Rechtsunsicherheit

Die Änderungsvorschläge sollen dazu beitragen, für die Händler endlich wieder Rechtssicherheit zu bringen und Kosten zu vermeiden. Auch die Gerichte würden entlastet. Denn derzeit müssen sie sich fast täglich mit Fällen befassen, in denen Internet-Händler abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung vorgenommen haben, obwohl die offizielle Vorlage verwendet wurde.

Auch eine Studie von Trusted Shops aus dem April 2007 ergab, dass die Widerrufsbelehrung mit insgesamt 26 Prozent der häufigste Grund für eine Abmahnung war, die für die Hälfte der Befragten Kosten von über 1.500 Euro verursachte. Dabei verließen sich die Händler auf ein im Jahr 2002 eingeführtes und bislang nicht aktualisiertes Muster des Bundesjustizministeriums, das zahlreiche Gerichte als nicht ausreichend beurteilten.
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