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Marke: Google darf GMail in Deutschland nicht verwenden Options

von Mickey vom 30.07.2019 - 196 Hits -

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 04.07.2007 (5 U 87/06), dass Google die Bezeichung "GMail" oder "G-Mail" in Deutschland nicht nutzen darf.

Grund dafür ist, dass sich der Unternehmer Daniel Giersch den sehr ähnlichen Slogan "G-mail...und die Post geht richtig ab" bereits vor Jahren für einen eigenen Online-Dienst hat schützen lassen.
Dieser hatte schon zuvor über seine amerikanischen Anwälte Kontakt zu Google USA aufgenommen, um vorauszusehenden Markenrechtskonflikten entgegenzuwirken. Die Verhandlungen waren allerdings gescheitert. Wie die Vorinstanz, das Landgericht Hamburg, urteilte nun das Hamburger Oberlandesgericht in dem Markenstreit auch jetzt zugunsten des Unternehmers.

Im Markenrecht gilt eben grundsätzlich "first come, first served". Dementsprechend wurde auch die Eintragung der Marke seitens des Weltkonzerns als europäische Gemeinschaftsmarke abgelehnt.
Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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