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Nun auch LG Hanau: 1-monatiges Widerrufsrecht bei eBay Options

von tonja vom 09.07.2019 - 158 Hits -

Wie nun bereits mehrfach berichtet, entspricht es der Rechtsauffassung des KG Berlin sowie des OLG Hamburg (zumindest des dritten Zivilsenats), dass über die eBay-Plattform dem Verbraucher eine 1-monatige Widerrufsfrist einzuräumen ist. Dem schließt sich jetzt auch das LG Hanau an - mit den altbekannten Argumenten. Interessant sind hierbei nur noch die Ausführungen zur Streitwertfestsetzung.

So räumt das Gericht der Angelegenheit keine "allzugroße Wichtigkeit" bei. Da es sich zudem nur um eine einstweilige Regelung handeln würde, wäre der Streitwert mit 1/3 der Hauptsache, die sich in der Größenordnung von allenfalls 10.000 € bewegen könne, anzusetzen.

IT-Recht-Kanzlei
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