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LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber Options

von Mickey vom 27.06.2019 - 155 Hits -

Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge, unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter, scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus, so jetzt festgestellt vom LG Berlin mit Urteil vom 31.05.2007 (Az. 27 S 2/07).

Der Betreiber eines Onlineportals ist dem Urteil nach somit nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet.
Von Dritten, die eine rechtswidrige Beeinträchtigung lediglich objektiv durch ihr Handeln unterstützen, darf durch eine Störehaftung nichts Unzumutbares verlangt werden.
Die Haftung als Störer setzt, dem Presserecht nach, daher die Verletzung von Prüfpflichten voraus.
Gegen diese Prüfungspflicht habe der Forenbetreiber nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe

Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre.

Damit steht das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen weiter isoliert da.
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