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LG Hamburg bestätigt Forenbetreiberhaftung für fremde Beiträge bereits vor Kenntnis Options

von Mickey vom 27.05.2019 - 145 Hits -

Nach der vorliegenden schriftlichen Begründung der 24. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet ein Forenbetreiber grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge von Dritten. Dieselbe Kammer hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des Heise-Forenurteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.

Das Urteil geht in seiner Begründung noch weit über die Anforderungen hinaus, die dasselbe Gericht in einem früheren Heise-Forenurteil gestellt hatte. Insbesondere setzt es eigene Beiträge und solche, die von Dritten eingestellt werden, gleich und formuliert für beide eine uneingeschränkte Haftung des Seitenbetreibers. Dieses widerspricht nicht nur der bisherigen Rechtsprechung, sondern sogar dem Gesetzeswortlaut, der im geltenden Telemediengesetz (TMG) wie auch im noch auf den Fall anwendbaren Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) eindeutig zwischen eigenen und fremden Informationen differenziert.

Das Urteil:
Harte juristische Linie gegen Forenbetreiber bestätigt
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