Telekomtochter DeTeMedien will Berliner Internetfirma plattwalzen Options
von
tonja vom
12.05.2019 - 162 Hits -
Ein kleines Unternehmen hat eine Idee und bringt sie ins Netz. Der Clou, alle Firmen, Verbände, Vereine, Behörden, egal ob groß, klein, reich oder arm können zusätzlich zum kostenfreien Eintrag ins moderne Branchenverzeichnis ihre Image-, Produkt-, Messe-, Vereins- Sponsoring-Videos kostenlos präsentieren. Der logische Name der Website ist „gelbevideos.de“. Eine knappe Woche, dann flattert den überraschten Machern die Kriegserklärung des Monopolisten ins Haus.
Einen Streitwert von 250.000 Euro haut ihnen die beauftragte Anwaltskanzlei mit unzähligen Anwälten und Niederlassungen weltweit auf dem Briefkopf um die Ohren. Ganz wenige Tage haben sie nur, um sich per Unterschrift zu Handlungen zu verpflichten, die sonst nur eine Besatzungsmacht vom geschlagenen Feind verlangt. Wörtlich: „Herr F. S. willigt hiermit in die Löschung der Internetdomain www.gelbevideos.de und www.gelbe-videos.de ein und wird die Löschung selbständig binnen Wochenfrist nach Unterzeichnung herbeiführen.“ Jetzt geht´s richtig los. Ab sofort soll man weder im Netz noch im geschäftlichen Verkehr „gelbevideos“ benutzen dürfen. Jeder angefangene Tag der Aufrechterhaltung der Domain soll fünftausendeinhundert Euro kosten, darüber hinaus verpflichte man sich zum Ersetzen jedes entstandenen und vielleicht noch entstehenden Schadens, und so weiter und so fort.
Die hier angewandte Taktik liegt auf der Hand. Die 250.000 Euro Streitwert sind so hoch angesetzt, dass die Kosten für jeden anwaltlichen Briefwechsel den Ruin des Kleinunternehmens verursachen sollen. Wenn das noch nicht reicht, die Panzer sind aufgefahren, tägliche fünftausend treiben den Streitwert binnen eines Jahres auf satte zwei Millionen hoch, plus Zinsen ist man dann nach zwei Jahren – kein Problem bei hiesigen Prozessdauern – schon bei viereinhalb Millionen angelangt. Noch immer nicht genug, sofort unterschreiben, oder „Andernfalls müssen Sie mit umgehenden rechtlichen Weiterungen rechnen, welche weitere Kosten verursachen würden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.“
Die Macher in besagtem Kleinunternehmen nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, dass man bei der Telekom wohl nicht zwischen Seiten und Videos unterscheiden kann. Ums deutlich zu machen, Seiten sind zum Umblättern und drin Buchstaben und Worte lesen, Videos sind zum Anschauen und Hören von mit filmischen Mitteln hergestellten Inhalten. Kann man garnicht verwechseln. Schon seit eh und je hat die Post, dann Nachfolger Telekom andere Nutzer des Begriffs Gelbe Seiten verfolgt bis ins Essgefach wie der Volksmund sagt. Vor neun Monaten sollte das eigentlich beendet worden sein, das Deutsche Patent- und Markenamt hat wie die deutsche und internationale Presse berichtete, die Telekom-Marken „Gelbe Seiten“ und „Yellow Pages“ aus ihrem Register gelöscht, freie Fahrt dem Wettbewerb, so dachte man. Offenbar ein Irrtum, man kann das Kriegführen gegen die Kleinen nicht lassen.
Quelle:
gelbevideos.de / AFA GmbH