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Staatsanwalt: Kampf gegen Kinderpornographie schon verloren Options

von tonja vom 09.05.2019 - 156 Hits -

"Wir haben den Kampf gegen Kinderpornografie verloren." Dieses enttäuschende Fazit zog Oberstaatsanwalt Peter Vogt am Dienstag beim Treffpunkt Mediennachwuchs im Rahmen des Medientreffpunkts Mitteldeutschland. Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie bei der Staatsanwaltschaft in Halle räumte in Leipzig ein, dass die Polizei den Tätern und Anbietern von Kinderpornografie viel zu oft hinterherlaufe.

Es gebe eine mafia-artige Organisation von Anbietern, die Kinderpornografie zum Download im Internet anbieten, sagte Vogt weiter. Aus Gesprächen wisse er: "Es gibt Strukturen, die wir nicht kennen". Mit Aktionen wie der umstrittene Überprüfung von 22 Millionen Kreditkarten Anfang des Jahres sei die Szene kaum zu verunsichern. Damit erwische man meist nur die Dummen.

Mit Blick auf den Konsum von Bildern und Videos warnte der Experte: "Bilder machen nicht satt." Studien zufolge würden fünf bis 30 Prozent der Konsumenten von Bildern und Videos früher oder später auch zu realen Tätern. Es müsse größere Anstrengungen im Kampf gegen diese "Seuche" geben. Leider seien Internet-Provider auf Druck der Wirtschaft oft mehr mit Urheberrechtsschutz beschäftigt als mit Straftaten.

Sabine Frank von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) betonte, dass die Provider durchaus ein Interesse hätten, mit den Ermittlern zu kooperieren. Sie mahnte jedoch konkretere gesetzliche Regelungen an. So müsse verlässlich feststehen, wie lange welche Daten zu speichern seien, wann und unter welchen Bedingungen sie Daten weitergegeben werden müssten. Auch müsse geklärt werden, wer dies bezahle. Schließlich sei die Strafverfolgung eine Sache des Staates.

Auch Günter Maeser, Netzwerkfahnder beim Bayerischen Landeskriminalamt, beklagte unzureichende rechtliche Regelungen. Es sei frustrierend, in nicht einmal die Hälfte der Fälle die Täter zu finden, weil Datenschutz-Bestimmungen dies verhinderten. "Wir wollen keinen Freibrief". Gebraucht würden aber klare gesetzliche Regelungen.

Quelle: Medientreffpunkt Mitteldeutschland, Kristian Schulze
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