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Frequenzzuteilungsverfahren für mobiles Fernsehen im DVB-H-Standard eröffnet Options

von tonja vom 28.04.2019 - 191 Hits -

Die Bundesnetzagentur hat das Frequenzzuteilungsverfahren für das bundesweite Angebot von mobilen, multimedialen Rundfunkdiensten im DVB-H-Standard eröffnet.

Diesem Frequenzzuteilungsverfahren liegt ein von allen 16 Bundesländern gemeinsam beschlossener bundesweiter Bedarf für die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit mobilen, multimedialen Rundfunkanwendungen im DVB-H-Standard zugrunde. Diese Rundfunkanwendungen sollen nach und nach in vielen Gebieten Deutschlands angeboten werden. Im Jahr 2008 erfolgt der Netzaufbau in den Landeshauptstädten der 16 Bundesländer. Ab 2009 wird der Netzausbau sukzessive alle deutschen Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern sowie mindestens in jedem Bundesland die vier einwohnerstärksten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern erfassen.

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die telekommunikationsrechtliche Umsetzung dieses Versorgungsbedarfs. Dies bedeutet, sie stellt die für den Aufbau der Sendernetze erforderlichen Frequenzen zeitgerecht zur Verfügung und teilt sie an den von ihr auszuwählenden Sendernetzbetreiber zu.

Die Verfahrensweise entspricht den Frequenzzuteilungsverfahren für das terrestrische Fernsehen DVB-T, das mittlerweile etwa zwei Drittel der deutschen Bevölkerung zur Verfügung steht. Auch für Mobile TV nach dem Übertragungsstandard DMB hat die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für den Aufbau der Sendernetze geschaffen. Anbietern von multimedialen Inhalten stehen damit mehrere voneinander unabhängige Plattformen zur Verbreitung offen. Die Bundesnetzagentur ist zudem bestrebt, die verfügbaren Kapazitäten für die vorhandenen Plattformen technologieneutral zu erhöhen. Die damit verbundene Ausweitung der angebotenen Inhalte wird nach Einschätzung aller Experten eine weitere Steigerung der Attraktivität der neuen Angebotsform mit sich bringen.

Die Verfügung zum Zuteilungsverfahren hier bei der Bundesnetzagentur aufgerufen werden.

Quelle: Bundesnetzagentur
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