Schaar: Staat muss Datenschutz stärken Options
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tonja vom
26.04.2019 - 185 Hits -
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den 21. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2005/2006 überreicht.
Zur Lage des Datenschutzes hat er folgendes bemerket: "Eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Rechtsstaates ist es, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu schützen. In der modernen Informationsgesellschaft ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein elementares Bürgerrecht, dessen Bedeutung vor allem angesichts des technologischen Fortschritts ständig zunimmt. Immer mehr personenbezogene Daten werden in immer mehr Lebensbereichen erfasst. Ob wir mit Kunden- und Kreditkarten einkaufen, im Internet surfen, telefonieren oder uns einfach nur in videoüberwachten Bereichen bewegen, die Datenflut ist so groß wie noch nie. Das Datenschutzrecht hat jedoch nicht mit dieser Entwicklung Schritt gehalten. Leider hat es die Bundesregierung in den letzten Jahren versäumt, hier initiativ zu werden. So stehen gesetzliche Regelungen zu Genomanalysen und zum Arbeitnehmerdatenschutz seit langem aus, obwohl der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wiederholt und einstimmig aufgefordert hat, hierzu Entwürfe vorzulegen. Auch die dringend erforderliche Modernisierung des Datenschutzrechts und das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit müssen endlich in Angriff genommen werden. Beides sollte schon im Anschluss an die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EG-Datenschutzrichtlinie im Jahr 2001 geregelt werden, ist aber dann auf der Strecke geblieben.
Umgekehrt wurde der Datenschutz auch im Berichtszeitraum zu Gunsten der Inneren Sicherheit immer mehr eingeschränkt. Das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Terror und Kriminalität und dem Schutz ihrer Freiheit droht aus dem Lot zu geraten. Der Staat muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter seinen Schutz stellen."
Des weiteren geht Schaar in seinem Bericht auf folgende Punkte ein:
- Gesetze zur Terrorismusbekämpfung – Tiefe Einschnitte in den Datenschutz
- Neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden – Verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt
(Online-Durchsuchung; Biometrische Daten in Reisepässen; Mautdaten)
- Vorratsdatenspeicherung – Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes.
- Immer mehr Videoüberwachung
- Geltendes Datenschutzrecht - Weit hinter der technischen Entwicklung zurück
- Genetische Daten – Heimliche Gentests verhindern
- Kontenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden – Keine Standardabfrage
- Steuer-Identifikationsnummer – Datenpool für neue Begehrlichkeiten?
- Einsatz von RFID-Chips – Nicht auf Kosten der Privatsphäre
- Speicherung von EU-Bürgern im AZR – Neues Vertragsverletzungsverfahren?
- Offene datenschutzrechtliche Fragen im internationalen Bereich (Fluggastdatenübermittlung;
SWIFT)
Weitere Infos zu diesen Punkten
hier.
Quelle: Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI