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Wettbewerb: Weitergabe von Kundendaten (incl. Bankverbindung) unzulässig Options

von Mickey vom 23.04.2019 - 254 Hits -

Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte die Daten an ein Partnerunternehmen (eine Lotteriegesellschaft) weitergegeben und dafür eine Provision vereinnahmt.
Da auch Bankdaten weitergereicht wurden, konnte das Partnerunternehmen sodann Geldbeträge von den Konten der Kunden abbuchen. Der auf Unterlassung gerichteten Klage gegen die Weitergabe wurde nun aus zwei Gründen stattgegeben.
Zum Einen stelle der der Zugriff auf das Konto eine unzumutbare Belästigung der betroffenen Kunden im Sinne des § 7 I des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Zum anderen sei die Weitergabe auch eine unlautere Handlung i.S.d § 4 Nr.11 UWG, da der Beklagte einer gesetzlichen Vorschrift, nämlich § 28 Bundesdatenschutzgesetz, zuwiderhandelt.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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