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Pflichtangaben in geschäftlichen Emails Options

von Mickey vom 04.04.2019 - 167 Hits -

Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass seit dem 01.01.2007 die Verpflichtung besteht, in geschäftlichen Emails einen entsprechenden Briefkopf mit anzugeben.

Bis auf einen Versuch einer Abmahnwelle bleibt es in diesem Bereich jedoch ruhig. Dies gilt um so mehr, als dass nunmehr in der juristischen Literatur - zu Recht - die Ansicht vertreten wird, dass fehlende oder falsche Email-Briefköpfe wohl nicht wettbewerbswidrig sein dürften. Die entsprechenden Informationen, die in jeder geschäftlichen Email enthalten sein sollten, sollten jedoch auch wirklich in der Email selbst stehen. Ein entsprechender Link innerhalb der Mail dürfte jedoch nicht ausreichend sein.

Aktualisierte Informationen finden Sie unter internetrecht-rostock.de
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